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Solaranlagen, Holzheizungen und Wärmepumpen werden seit April 2015 deutlich stärker gefördert

26.05.2015 Neumarkt.

Die Aktion Heizkesseltausch 2015 des Landkreises passt hervorragend zur Erhöhung der Fördersätze für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien.
Mindestförderung für Solarthermieanlagen klettert auf 2.000 Euro

Für Solarthermieanlagen klettern die Fördersätze von 90 Euro auf 140 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Die Mindestförderung beträgt 2.000 Euro (vorher 1.500 Euro). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage kann gefördert werden: Der Zuschuss liegt dann bei 50 Euro pro Quadratmeter. Wieder aufgenommen hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Förderung kleiner Solarthermieanlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung. Diese können mit 50 Euro pro Quadratmeter bezuschusst werden, für Erstinstallationen beträgt der Mindestfördersatz 500 Euro.

Heizen mit Holz: ab April zahlt der Staat dafür bis zu 5.250 Euro
Wer sein Haus künftig mit Holz heizen möchte, kommt mit der neuen BAFA-Förderung ebenfalls auf seine Kosten: Für Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzkessel, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, gelten seit April Pauschalfördersätze bis zu 3.500 Euro (vorher 2.900 Euro). Besonders effiziente Anlagen mit Pufferspeicher kommen sogar auf 5.250 Euro Zuschuss. Für alle förderfähigen Anlagen gilt: Wer seine Holzheizung mit einer Solarkollektoranlage oder einer effizienten Wärmepumpe kombiniert, kann sich über einen Bonus in Höhe von weiteren 500 Euro freuen.

Mindestens 1.500 Euro zahlt das BAFA für Luftwärmepumpen
Denn auch Wärmepumpen, die Energie aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser an das Heizsystem des Hauses weitergeben, können bei Erfüllung der technischen Mindestanforderungen bezuschusst werden: Die Pauschalsätze wurden abgeschafft, jetzt richtet sich die Förderhöhe nach der genormten Wärmeleistung der Pumpen. Mindestens 1.500 Euro zahlt das BAFA für Luftwärmepumpen, der Fördersatz liegt bei 40 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. Noch mehr Geld erhalten Sanierer, die sich für eine in der Anschaffung teurere Grundwasser- oder Erdwärmepumpe entscheiden: Mindestens 4.500 Euro werden bei solchen Anlagen fällig, die Fördersätze reichen bis zu 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung.

Marktanreizprogramm fördert Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
Die Förderung läuft unter dem Titel „Marktanreizprogramm“. Dieses fördert mit einem Volumen von über 300 Millionen Euro pro Jahr den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Unterstützt werden private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen und Wärmenetze, die erneuerbare Energien nutzen. Im Fokus steht dabei der Gebäudebestand – bei Neubauten werden nur besonders innovative Anlagentypen bezuschusst.

Weitere Informationen erhalten Sie im Energiebüro des Landratsamtes beim Klimaschutzmanager des Landkreises, Herrn Walter Egelseer unter der Telefonnummer 09181/470299 sowie auf der Homepage www.energiebuero-neumarkt.de und auf der Internetseite des Landkreises.

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