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Sicherheit und Jugendschutz auf Festen

14.04.2016 Neumarkt.

Am vergangenen Dienstag, 12.04.2016 fand in der Aula der Grund- und Mittelschule Lauterhofen eine Infoveranstaltung des Landratsamtes Neumarkt zum Thema „Sicherheit und Jugendschutz auf Festen“ statt.

Eingeladen hatten die Bürgermeister der Gemeinden Pilsach und Lauterhofen, Herr Adolf Wolf und Herr Ludwig Lang. Die Veranstaltung fand reges Interesse bei den Ehrenamtlichen aus verschiedenen Vereinen und Verbänden der beiden Gemeinden, über 60 Interessierte waren der Einladung gefolgt.



Zu Beginn gab Heidi Distler vom Gesundheitsamt einen kurzen Überblick über das Verhalten von Jugendlichen im Umgang mit Alkohol. Im Landkreis Neumarkt wurden im Jahr 2015 zwanzig Jugendliche und 249 Erwachsene wegen einer Alkoholintoxikation ins Krankenhaus eingeliefert. Das sind wesentlich weniger Jugendliche als in den Vorjahren, allerdings sind die Zahlen bei den Erwachsenen gleich geblieben.

Oliver Schmidt von der Kommunalen Jugendarbeit im Landratsamt gab Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes und ging dabei auf die praktische Umsetzung während der Vereinsfeste ein. Der Umgang mit Alkohol gehöre zur Entwicklung von Jugendlichen dazu, deshalb gehe es im Kern des Jugendschutzes darum, einen geeigneten Rahmen für den Umgang mit Alkohol und Zigaretten zu schaffen.
Die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten und die Verwendung des „PartyPasses“ tragen maßgeblich dazu bei, dass Feste auch im Sinne eines zeitgemäßen Jugendschutzes für Jugendliche und Veranstalter gleichermaßen für eine gelingende Veranstaltung stehen.

 


Konrad Fersch von der Polizeiinspektion Neumarkt informierte über die Aufgaben der Eltern und die Möglichkeit eine „erziehungsbeauftragte Person“ für die Begleitung eines Jugendlichen bis 24 Uhr zu bestellen. Zudem ging er auf die Bestimmungen des Gaststättengesetzes ein, in diesem Zusammenhang sei auch wichtig, dass das Barpersonal sorgfältig ausgewählt  ist und Kenntnisse zum Jugendschutz hat.  

Stefan Berner vom Amt für Sicherheit und Ordnung im Landratsamt sprach über die  Verantwortung und Vorbildfunktion  der Veranstalter und Eltern bei der Einhaltung des Jugendschutzes und über die Möglichkeiten seiner Behörde, Bußgelder bei vorsätzlichem Handeln bzw. Nichteinhaltung der Gesetze zu verhängen.

Im Anschluss daran referierte Roland Ehrnsberger von der Lebensmittelüberwachung im Landratsamt über diesbezügliche Pflichten der Festveranstalter. Thematisiert wurde das Genehmigungsverfahren des Festes, die Einhaltung des Gaststättengesetzes und im Besonderen die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen bzgl. Wasser, Kühlung, bauliche Voraussetzungen, Abfall, Reinigung und Schulung der ehrenamtlichen Mitarbeiter.



Bild von links nach rechts: BGM Lang, Fr. Distler (GA Nkt.), Hr. Schmidt (JA Nkt.), Hr. Berner (Amt f. Sicherheit u. Ordnung), Hr. Fersch (PI Nkt.), Hr. Ehrnsberger (Lebensmittelüberwachung), BGM Wolf

Foto: Landratsamt Neumarkt
 

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