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„Schrott-Fahrräder“ werden im Bahnhofsbereich entfernt

28.10.2016 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt weist darauf hin, dass sie demnächst die im Bereich um den Bahnhof abgestellten sogenannten „Schrott-Fahrräder“ entfernen wird. Zum Teil sind im Bahnhofsbereich Fahrräder angebunden, die bereits ausgeschlachtet sind. Aber auch andere Fahrräder stehen dort, die dem Augenschein nach schon wochen- bzw. monatelang nicht mehr bewegt worden sind. Zunächst werden die Mitarbeiter des Bauhofes ab 07. November 2016 an den entsprechenden Fahrrädern Hinweise anbringen, in denen der Eigentümer gebeten wird, sein Fahrrad innerhalb von vier Wochen von diesem Abstellplatz zu entfernen. Wird das gekennzeichnete Fahrrad in der genannten Frist nicht abgeholt, wird das Fahrrad in der 49. Kalenderwoche entfernt und im Bauhof für sechs Monate verwahrt. Die Stadt reagiert damit auf zahlreiche Mitteilungen von Bürgern, die an die Polizeiinspektion Neumarkt gegangen sind. Diese empfiehlt daher auch, dass die Stadt tätig werden sollte. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium hat in einem ausführlichen Vermerk die Möglichkeiten zur Beseitigung von sogenannten „Schrott-Fahrrädern“ erläutert. Darin heißt es unter anderem: „Wenn der Eigentümer des Fahrrads den Besitz an dem Fahrrad mit der Absicht aufgibt, auch auf das Eigentum zu verzichten, §959 BGB, das Fahrrad also auf öffentlichen Flächen ‚entsorgt‘, kann mit diesem herrenlosen Fahrrad mangels entgegenstehender Rechte Dritter nach Belieben verfahren werden. Solche Fahrräder können auch von Behörden entfernt und entsorgt werden.“ Ob es sich um so ein Fahrrad handelt, ist laut Oberster Baubehörde am Zustand des Fahrrades und daran ersichtlich, ob ein Fahrrad länger unbewegt an öffentlichen Stellen stehen bleibt. Daher sei es auch laut Oberster Baubehörde sinnvoll, am Fahrrad einen entsprechenden Hinweis anzubringen.

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