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Entwurf der Staatsregierung für 1. Modernisierungsgesetz in Bayern nachgebessert

12.11.2024 Bayern.

Behringer: Obergrenze für maximale Anzahl an Kfz-Stellplätzen wird deutlich erhöht

„Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion wird den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf des 1. Modernisierungsgesetzes Bayern gemeinsam mit dem Koalitionspartner nachbessern. So soll die vorgeschlagene Obergrenze für die Zahl der Kfz-Stellplätze, die Kommunen beim Wohnungsbau vorschreiben dürfen, deutlich erhöht werden. Denn ein Stellplatz je Wohnung – das geht völlig an der Lebensrealität des ländlichen Raums vorbei. Wir erhöhen die Obergrenze auf zwei Stellplätze.

Eine Ausnahme gibt es für den Bau von Sozialwohnungen: Bezogen auf zwei Wohnungen soll hier höchstens ein Stellplatz gefordert werden dürfen. Mit einem geringeren Stellplatzbedarf bei finanzschwachen Haushalten hat dies nichts zu tun. Vielmehr soll die Neuregelung weitere Baukostensteigerungen im geförderten Wohnungsbau dämpfen. In der aktuellen Wirtschaftslage müssen wir mit knappen Fördergeldern eine maximale Wirkung für den Wohnungsbau erzielen. Weil daneben die Übertragung der Regelungskompetenz auf die Gemeinden ein grundlegender Paradigmenwechsel ist, werden wir die Folgen der Gesetzesänderung gründlich und sehr zeitnah bereits nach zwei Jahren überprüfen.

Mein Ziel ist es, dass wir bereits in der Ausschussberatung am Dienstag eine Änderung des Gesetzentwurfs beschließen können. Außerhalb der Städte sind viele Menschen aufs Auto angewiesen – manche Familien benötigen drei oder mehr Fahrzeuge. Wenn zu wenig Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden, parken die Leute am Straßenrand. Das stört den Verkehrsfluss und behindert den Winter- und Rettungsdienst. Ich kann daher gut nachvollziehen, dass Bürgermeister landauf, landab gegen die Deckelung auf einen Stellplatz Sturm laufen. Als FREIE WÄHLER-Fraktion nehmen wir diese berechtigte Kritik sehr ernst.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Schaffung von Wohnraum durch Dachgeschossausbau und Nutzungsänderungen erleichtert. Als ehemaliger Bürgermeister ist es mir sehr wichtig, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Deshalb schaffen wir eine unbürokratische Anzeigepflicht. Wer künftig ohne Baugenehmigung ein Dachgeschoss ausbaut oder Gewerberäume zu Wohnungen umbaut, muss die Gemeinde darüber zumindest in Kenntnis setzen. So können die Feuerwehren über relevante bauliche Veränderungen informiert bleiben und Abwasserbeiträge korrekt erhoben werden.“

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