Naturschutzfrevler
09.10.2016 Velburg.Ein zunächst Unbekannter hatte in den zurückliegenden Wochen im Naturschutzgebiet „Deusmauer Moor“ mittels Erdaushub Verfüllungen vorgenommen. Da Veränderungen solcher Art in diesen Schutzgebieten unzulässig sind, wurden seitens der PI Parsberg entsprechende Ermittlungen aufgenommen. Auf den zwischenzeitlich ermittelten Landwirt kommt nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Bay. Naturschutzgesetz zu.
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