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Massive Verstöße bei Berufskraftfahrern aufgedeckt

28.03.2019 BAB 6 / BAB 3.

Am späten Mittwochabend führten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Feucht wieder erfolgreiche Lkw-Kontrollen im Dienstbereich durch.
 
Am Autohof Kammersteiner Land an der A 6 wurde ein Kraftfahrer türkischer Herkunft mit einer europäischen Sattelzugkombination angehalten. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass er im Kontrollgerät eine fremde Fahrerkarte gesteckt hatte, nachdem er seine maximal zulässige Lenkzeit erreicht hatte. Seine eigene bewahrte er in seinem Geldbeutel auf, wie die Beamten im Laufe der Ermittlungen feststellten. Diese Handlung ist strafbar als Fälschen beweiserheblicher Daten und eine Verstoß gegen das Fahrpersonalgesetz. Er musste eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro hinterlegen, außerdem wurde eine Ruhezeit angeordnet.
 
Fast zeitgleich wurde auf der A 3 an der AS Mögeldorf ein rumänischer Sattelzug aus dem Verkehr gezogen. Bei der Abfrage der Personalien des 28-jährigen Fahrers stellte sich heraus, dass gegen den Rumänen ein Haftbefehl vorlag. Diesen konnte er durch die Zahlung der erforderlichen Geldstrafe abwenden.
 
Seine Fahrt durfte er trotzdem nicht fortsetzen, da die Auswertung seines digitalen Kontrollgeräts zahlreiche Verstöße gegen die geltenden Sozialvorschriften ergab. Unter anderem war er fast 1.500 km ohne Fahrerkarte unterwegs und überschritt die erlaubte Lenkzeit mehrmals gravierend. Die Staatsanwaltschaft legte eine fünfstellige Summe als Sicherheitsleistung fest. Auch hier wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. 
 
Ein ganz anderes Problem wurde bei einem slowenischen Sattelzug aufgedeckt. Bei einer Kontrolle auf der BAB 3 Richtung Frankfurt, Parkplatz Ludergraben  ergaben sich Hinweise auf erhebliche technische Mängel. Er wurde deshalb zur Überprüfung in eine Fachwerkstatt gebracht.
 
Dort musste das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft werden. Es war die Lenkung ausgeschlagen, das Abgassystem gestört und die Bremsanlage verschlissen. Die Druckluftanlage war undicht, ein ABS-Sensor defekt und die Feststellbremse am Auflieger wirkungslos. Außerdem war das Prüfdatum für das Kontrollgerät abgelaufen und der Impulsgeber nicht mehr verplombt. Damit nicht genug befanden sich die Reifen in einem desolaten Zustand, waren Federn gebrochen und wesentliche Fahrzeugteile von Korrosion zerfressen.
 
Für den bosnischen Fahrer war die Fahrt in der Werkstatt zu Ende. Bis zu einer Reparatur wurde die Weiterfahrt untersagt. Daneben musste er mehrere hundert Euro für das zu erwartende Bußgeld als Sicherheit hinterlegen, was zu den Reparaturkosten aber noch gering sein dürfte. 
 

 

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