Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Donnerstag, 18.04.2024 / 04:28:34 Uhr
Neumarkt/OPf.

3° C

 News

KHSG gefährdet wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Neumarkter Landkreiskliniken

06.07.2015 Neumarkt, Landkreis.

Die Leitung der Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. und die Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG) haben den Neumarkter Bundestagsabgeordneten Alois Karl in einem Fachgespräch eindringlich vor den negativen Folgen des geplanten Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) gewarnt.

Vor vier Wochen hat die Bundesregierung den Entwurf für das KHSG, das ab 2016 gelten soll, auf den Weg gebracht. Mittlerweile befindet sich das Werk im Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages. Hinter Fachbegriffen wie Versorgungszuschlag, Fixkostendegressionsabschlag und Landesbasisfallwert lauern eine spürbare Absenkung der Krankenhausbudgets, das jede einzelne Klinik empfindlich treffen wird. BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein informierte Karl dahingehend, was der Regierungsentwurf im Allgemeinen für die deutsche und insbesondere bayerische Krankenhauslandschaft (siehe Argumentationspapier zum KHSG-Regierungsentwurf der BKG) bedeuten wird: Das Abdriften nahezu jeder Klinik in die Verlustzone. Die meisten Krankenhausträger können darauf nur mit Rationierungen reagieren, die unweigerlich eine Verschlechterung der Behandlungsqualität nach sich ziehen wird – entgegen dem eigentlichen Ziel des KHSG, das ja eine Qualitätsoffensive in den deutschen Kliniken fördern will.

Klinikvorstand Peter Weymayr führte aus, welche konkreten Auswirkungen das vorgesehene Entwurfspapier für die Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. mit den Standorten in Neumarkt und Parsberg haben könnte. Nachdem man in den Vorjahren und aller Voraussicht nach auch im laufenden Jahr ein positives Betriebsergebnis erzielen konnte, wird das KHSG das Kommunalunternehmen bereits ab 2016 in die Verlustzone befördern. Kumuliert auf fünf Jahre von 2017 bis in das Jahr 2021 stehen in Neumarkt 6,6 Mio. €, in Parsberg 0,5 Mio. € weniger an Erlösen zur Verfügung – bei konservativer Rechnung. Der demographische Wandel in Deutschland – mehr ältere Menschen mit einer höheren Lebenserwartung einhergehend mit dem medizinischen Fortschritt - wird vermutlich auch zu einer moderaten Zunahme an stationären Behandlungen führen, so die Vision im Klinikum Neumarkt. Für diese zusätzlichen Behandlungen soll nach dem KHSG-Entwurf ein Abschlag auf stationäre Erlöse greifen, der 5 Jahre lang wirkt. Dabei steigern sich die Mindererlöse durch die Kürzungssystematik des KHSG von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass in Neumarkt während dieser fünf Jahre 25 hochqualifizierte Arbeitsplätze in der Ärzteschaft und der Pflege nicht finanziert werden, in Parsberg immerhin 2.

Eine Antwort auf die Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung in den Krankenhäusern ist im KHSG-Regierungsentwurf nicht enthalten. Jede Klinik stellt rund um die Uhr an 365 Tagen das volle Equipment und Personal für eine hochwertige Notfallversorgung zur Verfügung. Nach einem Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus aus dem Jahre 2015 betragen die Behandlungskosten in einer Klinik durchschnittlich 126 € pro Fall, der nur mit 32 € von den Kassen vergütet wird, d.h. bei jeder ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus fehlen rund 90 €. Wenn man bedenkt, dass mittlerweile 14.000 solcher Notfälle im Klinikum Neumarkt behandelt werden, ergibt sich eine weitere jährlich Deckungslücke von rund 1,3 Mio. €.

Die angekündigte Qualitätsoffensive ist dem Grunde nach zu begrüßen. Die Kliniken des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. stehen seit Jahren für eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung. Hierfür ist jedoch eine angemessene personelle, apparative und logistische Ausstattung vorzuhalten, die finanziert werden muss. Mit dem KHSG in der derzeitigen Form ist dies jedoch nicht darstellbar.

Landrat Willibald Gailler sieht angesichts der drohenden Erlöseinbußen eine zunehmende Belastung der kommunalen Haushalte. Denn dauerhafte Verlustvorträge kommunaler Krankenhäuser müssen deren Kommunen schlussendlich übernehmen. Das führt zu einem Verlust der kommunalen Handlungsfähigkeit und der gesetzliche Sicherstellungsauftrag für eine geregelte Krankenhausversorgung ist gefährdet.

Vom Landrat, der Klinikleitung und der BKG ging daher der dringende Appell an den Neumarkter Bundestagsabgeordneten Alois Karl aus, im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch einzuwirken und die drohenden Verschlechterungen für die deutschen Krankenhäuser zumindest abzumildern.

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: