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Johann Mederer neuer Feldgeschworener in der Gemeinde Berg

02.01.2020 Berg.

In der Gemeinde Berg sind derzeit 14 Feldgeschworene tätig - jeweils zwei in den Gemarkungen Berg, Loderbach, Hausheim, Sindlbach-Haimburg, Stöckelsberg, Oberölsbach und Häuselstein.

Nachdem der langjährige Feldgeschworene und Obmann Karl Hummel im Oktober 2019 verstorben ist, war die Wahl eines neuen Feldgeschworenen für die Gemarkung Stöckelsberg  erforderlich. Der Bürgermeister würdigte das herausragende öffentliche Engagement Hummels, der unter anderem Gemeinderat, Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Stöckelsberg-Rohrenstadt, Vereinsvorstand und über einen Zeitraum von 38 Jahren hinweg Feldgeschworener für den Bereich der Altgemeinde Stöckelsberg war. Die Versammlung der Feldgeschworenen - die sog. Siebener - haben unter der Leitung von Bürgermeister Helmut Himmler und Johann Stepper – dem dienstältesten Feldgeschworenen in der Gemeinde – Johann Mederer  einstimmig zum neuen Feldgeschworenen gewählt.

In einem weiteren Wahlgang wurde „Englwirt“ Johann Stepper einstimmig und für sechs Jahre zum neuen Obmann der Feldgeschworenen im Gemeindegebiet Berg gewählt.

Die Feldgeschworenen wirken bei Vermessungen sowie bei Grenzwiederherstellungen der Vermessungsämter mit und verfügen über detaillierte Ortskenntnisse. In Bayern gibt es rund 21.000 Männer und Frauen, die das Ehrenamt ausüben.
 
Gisela Gottschalk als zuständige Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung besprach die Vorgehensweise bei Vermessungen und händigte dem neuen Feldgeschworenen das Bayerische Abmarkungsgesetz aus.

In seinen Dankesworten wies der Bürgermeister auf die Verantwortung der Feldgeschworenen hin. Bayern habe gut daran getan, die Feldgeschworenen in den Gemeinden beizubehalten, denn diese genießen hohes Ansehen und Vertrauen in der Bevölkerung.

Derzeit fungieren im Gemeindebereich Berg folgende Feldgeschworene, die für ihr verantwortungsvolles Amt grundsätzlich lebenslang gewählt werden:

Gemarkung Berg:                           Schottner Alois
                                                           Stepper Johann
Gemarkung Hausheim:                 Härtl Albert
                                                           Hierl Anton
Gemarkung Loderbach:                Dotzer Josef
                                                           Frauenkecht Adolf
Gemarkung Oberölsbach:             Himmler Alfred
                                                           Pfaller  Erwin
Gemarkung Sindlbach:                 Gottschalk Richard
                                                           Ulrich Rudolf
Gemarkung Stöckelsberg:            Mederer Johann
                                                           Moosburger Erich
Gemarkung Häuselstein:              Mederer Josef
                                                           Hirschmann Wilhelm
Gemarkung Haimburg
aufgeteilt:                                         Ober-/Unterwall: Feldgeschworene Gemarkung Berg
                                                         Haimburg: Feldgeschworene Gemarkung Sindlbach
 
Thematisiert wurde auch der mitunter eintretende Umstand, dass die Antragsteller der Vermessung überhaupt nicht zum Termin kommen oder sich nicht an den Arbeiten beteiligen, z. B. Grabarbeiten zur Setzung der Grenzsteine. Dies sei ein ärgerlicher Sachverhalt, da das Vermessungsamt ausdrücklich auf die Verpflichtungen der Antragsteller hinweist.

Bei jeder Vermessung ist neben den Mitarbeitern des Vermessungsamtes auch ein Feldgeschworener anwesend, dieser wird von der Gemeinde Berg hinzugeladen.

Bürgermeister Himmler weist  ausdrücklich darauf hin, dass es zwingend erforderlich ist, dass der Antragsteller eine „geeignete Person“ mit dem entsprechenden Werkzeugen (Pickel und Spaten), welche zuverlässig die - oftmals auch schwierigen - Grabarbeiten erledigen kann, zur Verfügung stellt.

Die wichtigste Aufgabe der Feldgeschworenen - welche mit  12,00 Euro/Stunde vergütet wird - ist es, bei der Abmarkung von Grundstücken mitzuwirken. Die Mitwirkung bedeutet „mit Hand anlegen“ beim Anbringen von Grenzzeichen, nicht jedoch die alleinige Durchführung sämtlicher Grabarbeiten. Dies sei in Zukunft dringend zu beachten.

Foto: Gemeinde Berg
 

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