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Impfschutz statt Masern-Erkrankung

25.01.2017 Neumarkt.

Masern sind bekanntermaßen keine harmlose Kinderkrankheit. Immer wieder erkranken auch in Bayern Personen an der gefährlichen Infektionskrankheit, zunehmend auch Jugendliche und junge Erwachsene. Um eine Masernerkrankung zu verhindern, genügt eine Impfung.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege führt daher im Februar 2017 eine bayernweite Aufklärungskampagne zum Thema Masernimpfung für Erwachsene durch.
Bei Vorlage des Impfausweises kann im Gesundheitsamt Neumarkt im Rahmen einer Impfsprechstunde am Donnerstag, den 2. Februar in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr überprüft werden, ob ein ausreichender Impfschutz besteht. Auch telefonisch ist eine Impfberatung möglich unter der Telefonnummer (09181)470-512.
Nach wie vor sind Masern eine führende Todesursache bei Kindern in Entwicklungsländern. 2003 starben mehr als eine halbe Million Menschen an Masern, die bis 2016 durch sichere und wirksame Impfstoffe gegen Masern auf knapp 100.000 reduziert werden konnten.
Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, sollten dringend ihren Masernimpfschutz überprüfen lassen. Wer überhaupt nicht oder nur einmal im Kindesalter geimpft wurde, sollte sich eine Masernimpfung geben lassen. Auch wenn ein Impfausweis nicht mehr aufzufinden ist, sollte wenigstens eine einmalige Masernimpfung erfolgen. Eine solche Impfung verhindert auch die Verbreitung des Virus und damit die Ansteckung. Dies ist vor allem wichtig für den Schutz von Säuglingen, die für eine Impfung noch zu jung sind und schwere Komplikationen bei einer Masernerkrankung erleiden können.
Die STIKO (Ständige Impfkommission) in Deutschland empfiehlt für Kinder ab 11 Monaten eine zweimalige Impfung gegen Masern, sinnvoll in Kombination mit Mumps und Röteln in einem zeitlichen Abstand von mindestens 4 Wochen.

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