Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Donnerstag, 25.04.2024 / 14:32:48 Uhr
Neumarkt/OPf.

7° C

 News

Helikopterlandeplatz schlecht für Storch

09.02.2015 Freystadt.

Wie der Landesbund für Vogelschutz e.V. in einer Pressemitteilung meldet, stehen Sie sehr kritisch dem geplanten Helikopterlandeplatz in Retteloh gegenüber.

 

Freystadt als Brutplatz für den Weißstorch ist durch den geplanten Hubschrauberlandeplatz im Gewerbegebiet „Retteloh“ in Freystadt stark gefährdet. Davon st der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) überzeugt.

Gerade auf Bedrohungen aus der Luft reagieren Störche empfindlich und das sowohl im Bereich der Nahrungsflächen als auch am Nest. „Solche eobachtungen werden uns im Rahmen des bayernweiten Weißstorch-Schutzprogrammes, das der LBV seit 1984 im Auftrag des bayerischen Umweltministeriums durchführt, immer wieder von anderen Standorten gemeldet,“ bestätigt Oda Wieding, die Koordinatorin des bayernweiten LBV- Weißstorchschutzprogramms aus der LBV-Landesgeschäftsstelle in Hilpoltstein die Bedenken der LBV-Kreisgruppe.

Freystadt hat durch den Bau der Umgehungsstraße bereits viele Nahrungsflächen verloren, das Weißstorchnest war deshalb lange Jahre nicht besetzt. Die noch geeigneten Nahrungsgebiete schwinden weiterhin, z.B. durch das von der Stadt geplante Neubaugebiet am östlichen Stadtrand sowie allgemein durch Nutzungsintensivierung in der Landwirtschaft. In den letzten Jahren lag das Brutergebnis entsprechend deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt, da unabhängig von Witterungseinflüssen auch die herbeigeschafften Nahrungsmengen nicht optimal für Ausgleich sorgen konnten.

Eine weitere Bedrohung mit großflächiger Scheuchwirkung bei jedem einzelnen Hubschrauber-Flug führt mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer massiven Beeinträchtigung des Brutgeschäfts. Im Grunde reicht ein einziger Überflug in der Nähe des Horstes während der sensiblen Brutphase aus, dass die törche die Brut aufgeben.

Der LBV fordert das Luftamt Nordbayern auf, vom Antragsteller eine artenschutzrechtliche Prüfung zu verlangen. Der Weißstorch ist eine europarechtlich geschützte Vogelart, die nach wie vor auf der Roten Liste der bedrohten Vogelarten steht. Ohne eine artenschutzrechtliche Prüfung wäre die Erteilung einer luftrechtlichen Genehmigung rechtswidrig. Der LBV ist überzeugt, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung die Unzulässigkeit des Vorhabens an diesem Standort ergeben wird.

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: