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Haushaltshilfe der Audi BKK auf Spitzenniveau

21.03.2015 Neumarkt.

Die Audi BKK bietet ihren Versicherten bei der Haushaltshilfe weit mehr als nur die Regelversorgung. Sofern keine weitere Person den Haushalt führen kann, übernimmt die Audi BKK für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts auch die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe, wenn Kinder unter 14 Jahren zu betreuen sind. Zusätzlich haben Versicherte der Audi BKK Anspruch auf eine Haushaltshilfe für maximal vier Wochen pro Krankheitsfall, wenn sie selbst aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung den Haushalt nicht führen können.
 
„Wir bieten bei der Haushaltshilfe deutlich mehr als nur die Grundversorgung, da gerade Familien und ältere Menschen vor große Probleme gestellt werden, wenn die häuslichen Aufgaben plötzlich nicht mehr zu bewältigen sind“, betont Gerhard Fuchs, Vorstandsvorsitzender der Audi BKK. „Mit dieser Mehrleistung stellen wir sicher, dass die benötigte Hilfe da ankommt, wo sie dringend gebraucht wird. Dieser Einsatz muss auch entsprechend entlohnt werden“, so Fuchs weiter.
 
Die Mehrleistungen bei der Haushaltshilfe sind ein wichtiger Baustein für die Vereinbarung von Beruf und Familie. Arbeitnehmer können regulär ihrer Arbeit nachgehen, auch wenn der Partner aufgrund einer ambulant behandelten Erkrankung den Haushalt nicht führen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels hat dieser Mehrwert auch einen positiven Effekt für Arbeitgeber.
 
Die Audi BKK erstattet für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe den vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen empfohlenen Höchstbetrag von aktuell 8,75 Euro pro Stunde für maximal acht Stunden pro Tag. Die gesetzliche Regelung sieht im Normalfall nur dann eine Haushaltshilfe vor, wenn die haushaltsführende Person stationär behandelt wird und ein Kind unter zwölf Jahren zu versorgen ist.
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