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Häusliche Pflege: Illegale Beschäftigung kann schwere Folgen haben

07.04.2016 Neumarkt.

85 Prozent der Deutschen halten Pflege für eine der wichtigsten Aufgaben unserer Gesellschaft. ?Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Bundesgesundheitsministeriums, die Anfang 2015 veröffentlicht wurde. Die Zahl spiegelt den wachsenden Bedarf im Land wieder: So rechnet das Statistische Bundesamt für 2030 mit 3,4 Mio. Pflegebedürftigen, über 40 Prozent mehr als 2010. Doch das Angebot an bezahlbaren Lösungen ist gerade in der häuslichen Pflege deutlich geringer als der Bedarf.

Viele Betroffene nutzen daher zweifelhafte Dienste, oft aus Unwissenheit, oder, weil sie unter Zeitdruck stehen. Denn ein Betreuungs- oder Pflegefall tritt häufig plötzlich ein und die Angehörigen müssen schnell eine, zumeist illegale, Lösung finden. Schätzungen zufolge arbeiten in Deutschland mehrere Hunderttausend Betreuungskräfte illegal. Die Folge: Der Schwarzmarkt floriert. Dieses Phänomen hat seit Einführung des Mindestlohns zu Beginn des Jahres 2015 noch weiter um sich gegriffen.   

Kein Kavaliersdelikt – Von der Staatsanwaltschaft bis zur Finanzverwaltung
Wer in seinem Haushalt Betreuungskräfte illegal beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Vielen ist das nicht bewusst. Sie erhalten über Freunde und Bekannte durchaus gut gemeinte Tipps oder wenden sich an sogenannte „Berater“, die vermeintlich schnell und unkompliziert Hilfe leisten. Was einfach wirkt, kann zu einem bösen Erwachen führen. Denn nicht erst seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert der Zoll gezielt, empfindliche Strafen drohen.

„Der Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit. Meist wird die illegale Beschäftigung durch die Behörden sogar als Straftat gewertet, etwa weil keine Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung gezahlt oder Steuern nicht abgeführt wurden“, sagt Dr. Henning Laas, Justiziar von PROMEDICA PLUS. „Nicht nur rechtlich ist dieses Beschäftigungsmodell riskant, es ist auch aus Versicherungsgründen keine Lösung.“

Krankenkassen und Versicherungen fordern Regresse
Eine illegal beschäftigte Betreuungskraft hat im Ernstfall keinen Krankenversicherungsschutz. Bei Krankheit oder Unfall kann die Krankenkasse Behandlungskosten vom Auftraggeber, der als „Arbeitgeber“ qualifiziert werden kann, zurückfordern. Gleiches gilt beispielsweise auch für Sachschäden infolge illegaler Beschäftigung, die nicht von den Versichrungen reguliert werden. „Wir warnen dringend davor, unseriöse Angebote zu nutzen“, so Dr. Laas. „Es gibt rechtssichere Modelle wie das von PROMEDICA PLUS. Über unser Angebot lassen sich ebenfalls schnell und im Sinne der Betroffenen faire, insbesondere aber legale Lösungen realisieren.“



Wer die Privatsphäre mit einer Betreuungskraft teilt, muss sich auf ihre Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit verlassen können. Foto: PROMEDICA PLUS Franchise GmbH
 

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