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Glatteis, Alkohol, Unfall – und dann geflüchtet

05.02.2018 Beilngries.

Wenn es hier zu einer Verurteilung kommt, dürfte es teuer für den 24-jährigen aus dem Gemeindebereich Kösching werden. Bereits gegen 01:30 Uhr am Morgen fuhr der Mann von Pondorf kommend Richtung Sandersdorf. Auf der Brücke über die Schambach in Schamhaupten kam er dann aufgrund der glatten Fahrbahn ins Schleudern und stieß gegen das dortige Brückengeländer, wodurch ein Gesamtschaden an Brücke und Auto von über 20.000 Euro entstand. Der Verursacher entfernte sich verbotenerweise von der Unfallstelle und ließ das demolierte Auto zurück. Erst am Mittag, als es ans Abschleppen des Pkw ging, verständigte er die Polizei. Diese bemerkte Alkoholgeruch und stellte dann Mittags gegen 13:00 Uhr noch 0,3 Promille fest. Da der 24-jährige angab, erst nach dem Unfall gegen 03:00 Uhr zwei Bier getrunken zu haben und die Polizei an den Angaben zweifelte, wurde die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hinzugezogen. Diese sah es genauso wie die Polizeibeamten und ordnete eine Blutentnahme zur „Rückrechnung“ an. Hierbei wird zweimal in zeitlichem Abstand Blut abgenommen. Die medizinischen Möglichkeiten erlauben es mittlerweile, dadurch sehr genau zu berechnen, wie viel Alkohol in welchem Zeitraum der Körper einer Person abgebaut und somit auch konsumiert hat. Da sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die „2 Bier um 3 Uhr“- Variante anzweifeln, wurde Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol sowie Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gestellt. Klarheit wird das Gutachten erbringen.

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