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Geldwäsche - Vorsichtig vor Mini-Jobs aus dem Internet

22.01.2015 Neumarkt.

Im Dezember 2014 wurde  im Internet ein Mini-Job angeboten. Eine 35-jährige Frau aus Neumarkt zeigte Interesse und schloss mit einer Firma aus Frankfurt einen Vertrag. Sie sollte Pakete annehmen, den Inhalt prüfen und weiterleiten. Das hat sie nach eigenen Angaben ca. 15 mal erledigt.

Als sie Verdacht schöpfte und bei Recherchen im Internet Hinweise auf das Phänomen „Geldwäsche durch Warenagenten“ stieß, nahm sie Kontakt mit einer Rechtsanwältin auf. Diese riet ihr zur Selbstanzeige bei der PI Neumarkt.

Die Frau war noch im Besitz von 14 Paketen, die sie noch nicht weitergeleitet hatte. Diese wurden sichergestellt.

Hinweis:

Die Polizei rät dringend, Stellenangebote im Internet für Minijobs besonders sorgsam zu hinterfragen, deren Aufgabe darin besteht, Pakete zu empfangen, umzuetikettieren und meist ins Ausland weiterzuleiten.

Einziger Zweck solcher Angebote besteht darin, über diese dritte Person Warensendungen zu  verschleiern, die durch Betrugshandlungen erworben wurden, z.B. mit ausgespähten Kreditkarten oder Kontodaten.

Gegen die sogenannten Warenagenten oder auch Warenkuriere genannt, wird regelmäßig ein Strafverfahren wegen Geldwäsche und der Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte eingeleitet.

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