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Geisterfahrerin fährt eiskalt entgegen der Fahrtrichtung durch den Stau zurück

10.05.2026 BAB A9, Gemeindebereich Manching.

Am Freitagnachmittag, 08.05.2026, gegen 15:30 Uhr, gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei mehrere Notrufe ein, die auf der A9 zwischen Manching und Ingolstadt-Süd auf der Richtungsfahrbahn Nürnberg eine Geisterfahrerin in einem Hyundai 110 meldeten, die durch die Rettungsgasse als Geisterfahrerin in Fahrtrichtung München unterwegs war. Kurz darauf kam dann die Mitteilung, dass die Geisterfahrerin wieder umgedreht hätte und letztlich die A9 an der Anschlussstelle Ingolstadt-Süd verlassen habe. An einer Ampelkreuzung in Ingolstadt konnte die Pkw-Fahrerin dann von einer Streife festgestellt werden. Ihr wurde daraufhin mit dem Streifenwagen der Weg versperrt, weshalb sie versuchte, sich dem Zugriff zu entziehen, indem sie zurück setzte. Da jedoch zeitglich zwei dienstliche Polizeimotorräder eintrafen, die sich hinter das Fahrzeug stellten, gab sie ihr Vorhaben auf und blieb stehen. Auf mehrmalige Ansprachen hin reagierte die Fahrerin nicht. Da sie zudem ihr Fahrzeug verriegelt hatte, konnte an die Fahrerin auch nicht direkt herangetreten werden. Auch nach etlichen Zurufen und Bitten, die Türen zu entriegeln blieb die Fahrerin regungslos in ihrem Fahrzeug sitzen, weshalb von einem medizinischen Notfall ausgegangen werden musste und kurzerhand von der Polizei eine Seitenscheibe eingeschlagen wurde, um der Fahrerin im Notfall unverzüglich Hilfe zukommen lassen zu können. Anschließend konnte zunächst die Beifahrertüre, dann auch die Fahrertüre entriegelt und die Fahrerin aus ihrem Fahrzeug heraus geholt werden. Außerhalb ihres Fahrzeuges hatte die Fahrerin dann plötzlich ihre Sprache wieder gefunden und erklärte den Beamten, dass sie unter einer bipolaren Störung leiden würde. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Ingolstadt wurde der Führerschein der Ingolstädterin noch an Ort und Stelle einbehalten und das Fahrzeug abgeschleppt. Zu Schaden kamen bei dem Vorfall nach aktuellem Kenntnisstand keine anderen Verkehrsteilnehmer.

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