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Fundfahrräder und andere Fundsachen werden online versteigert

21.08.2019 Neumarkt.

Die Stadt Neumarkt wird auch heuer wieder die Fundfahrräder und weitere Fundsachen online versteigern. Ab 22.8.2019 ist eine Vorschau auf die zu versteigernden Artikel unter www.sonderauktionen.net im Internet sichtbar. In der Online-Versteigerung der Stadt sind heuer Fahrräder, Smartphones, verschiedene Schmucksachen und weitere Fundgegenstände zur Auswahl. Die Auktion selbst startet dann am 19.9.2019 um 18 Uhr und dauert bis 29.9.2019 um 18 Uhr. Die Online-Versteigerung der Fundsachen hatte schon im Vorjahr die früher übliche Versteigerung der Fundfahrräder im Bauhof ersetzt und sich als großer Erfolg erwiesen. Alle 2018 angebotenen Artikel waren online versteigert worden - vom Fahrrad über einen Motorroller bis hin zu Schmucksachen, Musikinstrumenten und Fotoapparaten reichte damals die Palette.
 
Die eigentliche Versteigerung startet in vier Wochen. Die Registrierung und die Abgabe von Geboten auf dem Portal www.sonderauktionen.net ist für Bieter kostenlos. Die Bieter zahlen nur den Ersteigerungswert und ggf. Versandkosten. Die Auktion folgt im Prinzip einer Rückwärtsauktion. Das heißt, die Stadt legt für jeden angebotenen Artikel einen Startpreis, einen Mindestverkaufspreis und die Laufzeit der Auktion fest. Über die Laufzeit der Auktion verteilt fällt der Kaufpreis des Artikels in regelmäßigen Abständen vom Startpreis bis zum Mindestverkaufspreis. Der jeweils aktuelle Verkaufspreis eines Artikels wird dem Bieter angezeigt. Möchte ein Bieter diesen Artikel zu dem genannten Kaufpreis erwerben, greift er einfach in dem Moment zu. Eine andere Möglichkeit ist es, als Bieter ein Gebot abzugeben und seinen Wunschpreis im Vorhinein festzusetzen. Sollte kein anderer vorher zuschlagen oder das abgegebene Gebot überboten werden, erhält dieser Bieter den Zuschlag, wenn der fallende Kaufpreis sein Wunschpreisgebot erreicht.
 
Die Stadt setzt im Bereich Fundsachen die Digitalisierung fort. Schon seit zweieinhalb Jahren gibt es das Online-Fundbüro der Stadt. Dort können Bürger über das Internet prüfen, ob der von ihnen verlorene Gegenstand bereits bei der Stadt abgegeben wurde. Fundgegenstände, die nicht abgeholt werden und die auch der Finder nach sechs Monaten nicht in Besitz nehmen will, versteigert die Stadt dann. Fundsachen werden grundsätzlich an den Verlierer ausgehändigt, wenn dieser sich meldet und den Besitz nachweisen kann. Dafür hat er sechs Monate Zeit. Geschieht dies nicht, dann kann der Finder Eigentümer der Fundsache werden, wenn er dies schon bei der Anzeige des Fundes entsprechend mit angegeben hat. Verzichtet der Finder auf den Fund, geht dieser Gegenstand ins Eigentum der Stadt über und die Stadt versteigert ihn. Die Onlineversteigerung wird einmal im Jahr durchgeführt. Sie gilt für Fahrräder, Wertsachen, Elektrogeräte, Schmuck etc. Andere Fundsachen wie etwa Schlüssel und ähnliches werden vernichtet.
 
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