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Für das kommende Kinderbetreuungsjahr zentral anmelden

08.01.2020 Neumarkt.

Für das kommende Kinderbetreuungsjahr 2020/2021 wird es wieder das im letzten Jahr neu eingeführte zentrale Anmeldeverfahren für die Betreuungseinrichtungen in der Stadt Neumarkt geben. Im Moment bieten die jeweiligen Träger einen „Tag der offenen Tür“ an, bei dem Eltern die Einrichtungen besichtigen und kennenlernen können. Anschließend haben die Eltern vom 15. Januar bis 21. Februar 2020 Gelegenheit, ihre Kinder anzumelden. Dies ist nur zentral und digital über den Zugang www.buergerserviceportal.de/bayern/neumarktopf möglich. Auf diese Weise sollen die vorhandenen Plätze optimaler vergeben und besser genutzt werden können. Die Vorteile für die Eltern sind vielfältig. Sie bestehen darin, dass sie für den Anmeldevorgang nur einmal eine Anmeldung ausfüllen müssen. Dabei können sie die gewünschten Einrichtungen favorisieren. Die besondere Erleichterung für die Eltern besteht darin, dass sie dies jederzeit 24 Stunden rund um die Uhr machen können. Sie sind dadurch nicht mehr auf die Öffnungszeiten der Kindergärten und Kindertagesstätten angewiesen und müssen dort auch nicht mehr persönlich erscheinen. Durch den großzügigen Online-Anmeldezeitraum vom 15. Januar bis 21. Februar können sich Eltern Zeit für diese wichtige Entscheidung lassen. Dies bedeutet einen wesentlich stressfreieren Anmeldevorgang für die Eltern.
 
Neben der Möglichkeit, sein Kind online anzumelden, gibt es auf dieser Plattform im Internet auch viele Informationen rund um die Einrichtungen. Dazu brauchen die Eltern nur im Bürgerserviceportal den Punkt „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ aufrufen. Dort finden sich dann die unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen mit ihren Besonderheiten. Wenn die Eltern ihr Kind angemeldet und die gewünschten Einrichtungen ausgewählt haben, können sie sich mit der einmaligen Online-Eingabe der erforderlichen Daten für ihr Kind bis 21. Februar 2020 vormerken lassen. Die Zuteilung auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt dann anschließend nach den Vergabekriterien der jeweiligen Einrichtung zum Stichtag. In einem ersten Vergabezeitraum von 24. Februar bis 27. März werden durch die Einrichtungen die Platzzuteilungen vorgenommen. Danach ergeht eine schriftliche Rückmeldung an die Eltern über die Platzzuteilung, die sie in ihrem E-Mail Postfach vorfinden. Bis 30. April 2020 haben die Eltern dann Zeit, ihre Bestätigung über die Platzannahme an die Einrichtung bzw. an die Verwaltung zurückzumelden. Danach folgen die Vertragsunterzeichnung und das Erstgespräch in der ausgewählten Betreuungseinrichtung.
 
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