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Frauenunion Neumarkt befasst sich mit Reformen beim Sexualstrafrecht

08.11.2016 Neumarkt.

Zum Auftakt der Veranstaltungsreihe „Auf ein Glas Prosecco“ informierte Michael Dominik die Frauenunion Neumarkt über die Reformen beim Sexualstrafrecht im Café am Rathaus.



„Wir freuen uns, dass wir mit Michael Dominik einen Referenten gewinnen konnten, der diese Gesetzesvorhaben als Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann mit dem parlamentarischen Verfahren intensiv vertraut ist. Schließlich ist Alexander Hoffmann der Berichterstatter der Unionsfraktion für diese Thematik im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages“, führte FU-Kreisvorsitzende Heidi Frank zur Begrüßung ein. „Für die Frauenunion sind diese Reformen ein wichtiger Schritt für mehr sexuelle Selbstbestimmung. Gerade Frauen sind oftmals die Opfer, die sich bei sexuellen Übergriffen nach der alten Rechtslage oftmals Rechtslücken ausgesetzt sahen, so dass Täter teilweise straffrei ausgingen. Deshalb engagiert sich die Frauenunion bereits seit vielen Jahren mit bundesweiten Forderungen für Reformen im Sexualstrafrecht.“

Diesen Gedanken griff Michael Dominik in seinem Impulsreferat auf. „Bereits mit dem Koalitionsvertrag wurde 2013 festgelegt, dass wir Lücken im Sexualstrafrecht schließen werden. Durch den Skandal um den SPD-Abgeordneten Edathy wurde die Reform in mehrere Schritte aufgeteilt. Im einem ersten Schritt wurde gesetzlich klargestellt, dass auch der Verkauf und Tausch von Nacktbildern von Kindern mit sexuellem Hintergrund auf Internetplattformen strafbewährt wird. Damit ist künftig klar, dass auch Bilder, wie sie bei Edathy gefunden wurden, künftig definitiv illegal sind. Leider verschwand im Fall Edathy dessen Laptop. Auch auf einer später wieder aufgefundenen Festplatte konnte keine Datenkonstruktion mehr durchgeführt werden. So fiel die Strafe für Edathy vergleichsweise gering aus – nach dem damaligen Strafmass.“ Hier meldete sich Jessica Jungk kritisch zu Wort. Es sei für sie unverständlich, warum diese Rechtsanpassung erst so spät erfolgt sei. Schließlich schaffe der Erwerb und Besitz von solchen Bilder erst Anreize, dass derartige Fotos von Kindern gemacht werden. Aus ihrer Sicht seien deshalb die Nachfrage nach „spezifischen“ Aufnahmen genauso schuldig, wie die Personen, die diese Bilder machten.

Michael Dominik stimmte dieser Einschätzung zwar zu, erläuterte aber auch, warum hier Gerichte mit einem sehr unterschiedlichen Strafmaß herangehen würden. „Ähnlich schwierig war es, dass wir auch den nächsten Schritt bei der Reform des Sexualstrafrechts voranbringen konnten. Nach der Reform im Bereich sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte das Bundesjustizministerium jeglichen Eifer vermissen lassen. Der zuständige SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat zu diesem Zeitpunkt sogar davon gesprochen, dass hier kein Handlungsbedarf bestehen würde. Erst auf massiven Druck, insbesondere von Rechtspolitikern der CDU/CSU legte das Justizministerium im Herbst 2015 einen sehr halbherzigen Entwurf vor. Dieser stieß auf massive Kritik von Fachverbänden und auch der CDU/CSU, die massive Nachbesserungen einforderten. Trotzdem verweigerte das Maas-Ministerium es, diese vollständig aufzugreifen. Mit den massenhaften sexuellen Übergriffen der Sylvesternacht 2015 in Köln und hartnäckigem Drängen der Union wurde der Druck schließlich so groß, dass nach einem Beschluss des Bundeskabinetts ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wurde“, berichtete Michael Dominik weiter. „Dieser blieb noch immer deutlich hinter den Forderungen der CDU/CSU und der Fachverbände zurück. Einige dieser Schutzlücken konnten noch im parlamentarischen Verfahren geschlossen werden, allerdings zu unserem Bedauern nicht alle. Das hat die Unionsabgeordneten mit meinem Chef Alexander Hoffmann an der Spitze doch sehr enttäuscht, da Maas und Genossen in der Öffentlichkeit nach der Silvesternacht öffentlich einen anderen Eindruck erweckt hatten. Selbst eine Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause 2016 wurde hintertrieben. Zwar gelang es der Union noch am 6. Juli eine endgültige Einigung im Rechtsausschuss herbeizuführen, die dann am 7. Juli 2016 dann einstimmig im Bundestag verabschiedet wurde. Aber dann sperrten sich die roten und grünen Länderjustizminister dagegen, diesem Gesetz am 8. Juli 2016 im Bundesrat zuzustimmen. Erst Ende September 2016 stimmte dann endlich der Bundesrat zu.

So ärgerlich diese Verzögerungstaktik ist, dennoch ist festzuhalten, dass es jetzt deutlich mehr Klarheit bei sexuellen Übergriffen gibt. Es wurde klargestellt, dass das Prinzip „nein heißt nein“ gilt. Damit wurde die bisherige Regelung deutlich verschärft. Wer gegen den erkennbaren Willen sexuelle Handlungen an jemanden vornimmt oder einfordert macht sich künftig strafbar. Dies hilft insbesondere bei der Ahndung häuslicher sexueller Gewalt. Die Union konnte auch im Verfahren gegen SPD und Grüne durchsetzen, dass sexuelle Übergriffe aus der Gruppe besser geahndet werden können. Künftig können damit bei Fällen wie Köln auf der Domplatte auch alle Personen verantwortlich gemacht werden, die Tätern den Schutz einer Gruppe gewähren, der sie angehören. Auch das sog. Grabschen ist nun ein eigenständiger Straftatbestand. Das ist wichtig und richtig, da dies vor der Reform juristisch maximal als Beleidigung geahndet werden konnte, was in keinster Weise vielen dieser Taten gerecht wurde.“

In der anschließenden Diskussion forderte Christine Purbach einen besseren Schutz von Minderjährigen vor Versuchen, bei denen Erwachsene unter Angabe falscher Identitäten via Internet zu kompromittierenden Fotos von sich oder Aufnahmen von sexuellen Handlungen verleiten. Weiteres Thema war der Umgang bezüglich der Ehen von Minderjährigen. Hier verdeutlichen die Frauen, dass es für sie auch bei Zuwanderern gelten müssen, dass eine Ehefähigkeit von unter 16-jährigen grundsätzlich nicht gegeben sei. Den Vorschlag des Bundesjustizministers, dass beispielsweise eine 12-jährige von sich aus aktiv gegen eine im Ausland mir ihr geschlossene Ehe aktiv werden müsste, bewerten die Damen als praxisfern und nicht ausreichend.

Zum Abschluss der Veranstaltungen dankten FU-Kreisvorsitzende Heidi Frank (l.) und FU-Ortsvorsitzende Birgit Gärtner (r.) den Referenten Michael Dominik stilgerecht mit einer Flasche Prosecco für den sehr aufschlussreichen Einblick in das Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Sexualstrafrechts.

Foto: Frauenunion
 

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