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Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensiblen Kommunen

03.06.2023 Bayern.

Antragsfrist für aktuelle Förderrunde des Bayerischen Demenzfonds endet am 30. Juni

Eine Führung im Museum, der Besuch eines Konzerts oder auch die Teilnahme an einer Bewegungsgruppe – für Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen ist es wichtig, am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Deshalb fördert der Bayerische Demenzfonds mit bis zu 15.000 Euro Teilhabeangebote, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz stärken. Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern hier.

?Seit Anfang dieses Jahres gibt es zudem eine Fördermöglichkeit für demenzsensible Kommunen: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Solidarität mit Betroffenen sowie deren An- und Zugehörigen stärkt, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt auch hier maximal 18 Monate.

Anträge auf eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds können sowohl interessierte Personen (z. B. Privatpersonen, Firmen, Vereine) als auch Kommunen an das Bayerische Landesamt für Pflege per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de senden. Einsendeschluss für die laufende Förderrunde ist der 30. Juni 2023.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind zu finden unter www.demenzfonds.bayern.de. Bei Fragen zur Antragstellung können Interessierte vor Einreichung des Antrags weitere Informationen durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds erhalten.

Wer zudem Menschen mit Demenz in Bayern unterstützen möchte, kann eine Spende auf das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds einbezahlen: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds.

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