Festnahme durch Bezahlen einer Geldbuße abgewendet
02.12.2019 Neumarkt.
Gegen einen 59-jährigen Neumarkter lag ein Haftbefehl wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit vor. Er wurde auf der Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. vorstellig und konnte die Festnahme durch Bezahlen der Geldbuße in Höhe von 66 Euro abwenden.