Fahranfänger unter Alkohol
02.09.2016 Daßwang/Seubersdorf.Am 02.09.2016, gegen 01.45 Uhr, wurde ein 20-jähriger Fahranfänger mit seinem Alfa Romeo in Daßwang einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten neben technischen Mängeln am Fahrzeug auch eine Alkoholisierung des Mannes fest. Das Straßenverkehrsgesetz verbietet Fahranfängern in der Probezeit oder unter 21 Jahren jeglichen Konsum von Alkohol, wenn sie als Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen. Ein gerichtsverwertbarer Alkotest verlief positiv. Den Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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