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Erste Lesung zum Volksbegehren im Landtag, Bauernpräsident fordert Korrekturen

08.05.2019 München.

Am heutigen Mittwoch wird dem Bayerischen Landtag das Gesetz zur Umsetzung des Volksbegehrens Artenvielfalt vorgelegt. Parallel wird der Entwurf des Begleitgesetzes behandelt, mit dem Schwachstellen korrigiert werden sollen.
 
„Im Vorschlag der Staatsregierung sind leider fast ausschließlich Regelungen enthalten, die Landwirte und Grundeigentümer belasten. Dem Anspruch eines Gesellschaftsvertrags für Artenvielfalt und Landwirtschaft wird das Gesetzespaket damit in keinster Weise gerecht“, kritisiert Bauernpräsident Walter Heidl. „Für einen tragfähigen und glaubwürdigen gesamtgesellschaftlichen Ansatz sind Korrekturen und Ergänzungen nötig. Denn am Runden Tisch waren sich alle Beteiligten einig: Auch Staat, Kommunen, die übrige Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger müssen einen Beitrag leisten.“
 
Außerdem sind aus Sicht des Bauernverbandes dringend Veränderungen notwendig, um die Ziele des Volksbegehrens und Beschlüsse des Runden Tisches durch regional angepasste Maßnahmen umzusetzen. Regelungen, die nicht zu den natürlichen Gegebenheiten passen, stellen die Landwirte in der Praxis vor unlösbare Probleme. Wegen regionalen klimatischen Unterschieden besteht etwa Einigkeit zu angepassten Terminen für das umstrittene Walzverbot ab 15. März. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht aber großen Verwaltungsaufwand, hohe bürokratische Hürden und damit langwierige Verfahren für die nötigen Ausnahmeregelungen vor. Auch für das Mähen von Wiesen oder die Bewirtschaftung der Streuobstbestände fehlen bislang die versprochenen Klarstellungen: „Die Bäuerinnen und Bauern fordern, dass der Landtag die Beratungen bis zur Sommerpause nutzt. Die Abgeordneten müssen das Thema Artenschutz wirklich zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema machen und für die Landwirtschaft umsetzbare, rechtssichere und verlässliche Lösungen im Gesetzespaket verankern“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl. Der Bauernverband hat dafür am Mittwoch konkrete Forderungen und Anliegen an Landtag und Staatsregierung übermittelt.
 
Bereits am Freitag hatten die Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner des Verbandes bei ihrer Frühjahrstagung in Herrsching über den Gesetzentwurf und das Volksbegehren debattiert. Die ehrenamtlichen Vertreter der bayerischen Bäuerinnen und Bauern zeigten sich dabei sehr enttäuscht. Insbesondere deswegen, weil diverse Punkte, die gemeinsam mit Alois Glück und den Initiatoren in kleinteiliger Arbeit erarbeitet sowie von allen Beteiligten des Runden Tisches mitgetragen wurden, sich nicht im Gesetzentwurf wiederfinden.
 
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