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Diakonie Neumarkt informiert: Das neue Pflegestärkungsgesetz

09.02.2017 Neumarkt.

Was ist neu in der Pflege ab 2017? Welche Veränderungen kommen auf Menschen mit psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung zu?
Die Gerontopsychiatrische Fachberatung der Diakonie Neumarkt lädt zu dieser Thematik gemeinsam mit der Diakoniestation Neumarkt, dem Evangelischen Bildungswerk und der Katholischen Erwachsenenbildung Neumarkt zum Vortrag mit anschließendem Gespräch, bei dem Rückfragen gestellt werden können, ein.


Termin ist  Mittwoch, der 22.02.2017, um 18:00 Uhr im Martin-Schalling-Haus in der Seelstr. 15 in Neumarkt.


Durch das neue Pflegestärkungsgesetz II wird die Pflege neu definiert. Pflegebedürftig sind nun Personen, die in ihrer selbständigen Lebensführung eingeschränkt sind. Die Ursachen hierfür können nun sowohl in körperlichen als auch in psychischen Beeinträchtigungen liegen.
Welche Lebensbereiche werden seit Anfang diesen Jahres in der Beurteilung der Selbständigkeit berücksichtigt? Welche Einschränkungen – psychisch oder körperlich bedingt – müssen vorliegen, um einen der nun 5 Pflegegrade zu erhalten? Und welche Hilfen können aufgrund dieser Zuordnung in Anspruch genommen werden?
Frau Beate Bäumel, die Pflegeberaterin der AOK Neumarkt wird über die Veränderungen in der Pflege ab 2017 referieren und uns von ihren bereits gesammelten Erfahrungen berichten.
Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit der Referentin und den Veranstaltern ins Gespräch zu kommen.
Der Eintritt ist frei.

Kontakt:
Gerontopsychiatrische Beratung des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Diakonie Neumarkt
Friedensstr. 33, 92318 Neumarkt
09181/46400
 

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