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Bundestag verabschiedet neues Wohngesetz

10.05.2021 Berlin.

Wohnraum ist ein knappes Gut. Deshalb ist für Bundestagsabgeordneten Alois Karl dessen Verfügbarkeit eine der zentralen sozialen Fragestellungen unserer Zeit. Mit dem nun verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz will die Bundesregierung die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen.

Positiv hervorzuheben sei die neue Baugebietskategorie ‚Dörfliches Wohngebiet‘ in der Baunutzungsverordnung, mit der ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung ermöglichen. In den Städten wird die Nachverdichtung durch die Flexibilisierung der Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung erleichtert. Das hilft in Ballungsgebieten und auf dem flachen Land. Die sollen beide für die Menschen gleichermaßen attraktiv bleiben.
In der kommenden Wahlperiode wird es einen neuen Anlauf zur Reform des Baugesetzbuches geben müssen. Zielführend wäre auch, die Zuständigkeit für den Baubereich wieder in einem eigenständigen Ministerium anzusiedeln.

„Über die Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist es uns“, so Alois Karl, „zumindest gelungen, statt der ursprünglich vorgesehenen Eigentümerbetrachtung eine hausbezogene Sichtweise festzuschreiben und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen von der Regelung auszunehmen“. Das schütze private Kleininvestoren mit geringem Immobilienbestand vor übermäßiger Regulierung.

„Wichtig sind“, so Alois Karl, „die Regelungen, die die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht stärken. Insbesondere mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben wird ein in der Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder aufgegriffen. Das stärkt vor allem kleine Gemeinden auf dem Land.“

 

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