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Bürgerhaus putzt sich zur Einweihung heraus

07.05.2015 Neumarkt.

Auch wenn noch kleinere Restarbeiten laufen, rüsten sich das sanierte Bürgerhaus und der anschließende Neubau eines städtischen Verwaltungsgebäudes für die Einweihung am kommenden Samstag.

Am 09. Mai 2015 wird dieser Gebäudekomplex an der Ecke Grünbaumwirtsgasse/Fischergasse, der künftig die Bezeichnung „Rathaus IV mit Bürgerhaus“ trägt, um 10 Uhr mit einem Festakt feierlich eingeweiht. Ab 13 Uhr haben dann die Bürgerinnen und Bürger bis 17 Uhr die Gelegenheit, die neuen Räume zu besichtigen. Von 13 bis 16 Uhr werden dazu auch Führungen angeboten. Für Oberbürgermeister Thomas Thumann ist der Samstag ein guter Tag, um das sanierte Bürgerhaus mit dem neuen Verwaltungsgebäude einzuweihen: „Erstmals findet in Deutschland ein „Tag der Städtebauförderung“ statt und wir nehmen mit dieser Einweihung an diesem Tag teil. Dies kommt nicht von ungefähr, denn wir begehen in Neumarkt auch 40 Jahre Altstadtsanierung und auch diese Maßnahmen im Rahmen der Altstadtsanierung, für die wir viele zig Millionen investiert haben, wurden immer wieder mit Städtebaufördermitteln umgesetzt.“ Zum Anlass des „Tags der Städtebauförderung 2015“ findet um 13 Uhr im Veranstaltungsraum im neuen Rathaus IV im Erdgeschoss auch ein öffentlicher Vortrag zum Thema „Immobilien- und Leerstandsmanagement“ statt. Dabei werden darüber hinaus die Ergebnisse aus einem Workshop mit einer Klasse des Willibald-Gluck-Gymnasiums vorgestellt. Der Zugang zum Vortrag, aber auch zu den Besichtigungen und Führungen erfolgt von der Fischergasse 1 aus.

„Wir haben in den letzten Jahren in diesem Bereich eine umfangreiche Baumaßnahme ins Werk gesetzt“, so Oberbürgermeister Thumann zur Sanierung des Bürgerhauses und dem Neubau des Rathauses IV. „Im Herbst 2012 erfolgte der Abbruch des neben dem Bürgerhaus in der Fischergasse erworbenen Anwesens, danach folgten umfangreiche archäologische Untersuchungen, und schließlich im Mai 2013 haben wir die eigentliche Baumaßnahme gestartet. Insgesamt haben wir für diesen Gebäudekomplex 5,1 Millionen Euro investiert, auch hier wieder mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm ‚Soziale Stadt‘.“ Im Neubau entstanden neben zusätzlichen Räumen für das Bürgerhaus auch die Verwaltungsräume für das Kulturamt und das Standesamt, auch ein neuer Trauungssaal im ersten Stock wurde eingerichtet. Insgesamt investiert die Stadt im direkten Umfeld des Bürgerhauses bereits seit Jahren mehrere Millionen Euro. Oberbürgermeister Thumann erinnert dabei an die Sanierung des Schreiberhauses für fast eine Million Euro, den Neubau des Stadtarchivs daneben für rund 1,6 Millionen Euro und die laufenden Umbaumaßnahmen bei der Bräugassenschule zur Ganztagesschule für 3,3 Millionen Euro.

Am 09. Mai findet in Deutschland erstmals der „Tag der Städtebauförderung“ statt. Die Einweihung des sanierten Bürgerhauses und des Neubaus sind dabei eines von vielen Projekten, die bundesweit an diesem Tag durchgeführt werden. Neumarkt ist dabei eine von über 570 Kommunen, die diesen Tag besonders begehen. Die Städtebauförderung in Deutschland ist ein Gemeinschaftsprojekt von Bund, Ländern und Kommunen. In den 40 Jahren ihres Bestehens hat sie große Erfolge für eine integrierte Stadtentwicklung mit sich gebracht. Derzeit gibt es in Deutschland rund 1.800 Fördergebiete, in denen Städtebauförderungsprogramme zum Einsatz kommen. Der „Tag der Städtebauförderung“ wurde im September 2012 von der Bauministerkonferenz initiiert und findet 2015 zum ersten Mal statt. Mehrere hundert Städte und Gemeinden beteiligen sich an diesem erstmals stattfindenden „Tag der Städtebauförderung“. Sie sind in der Gesamtpräsentation auf der Internetseite www.tag-der-stadtebaufoerderung.de mit aufgenommen.

Die Programme der Städtebauförderung greifen Herausforderungen auf, die sich in Städten ergeben, um das „Funktionieren“ einer Stadt aufrecht zu erhalten oder zu optimieren. Zu den Förderprogrammen gehören „Soziale Stadt“, „Stadtumbau Ost“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“ und „Kleinere Städte und Gemeinden“. Mit den Fördermaßnahmen sollen die Innenstädte und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt werden, unter besonderer Berücksichtigung des Wohnungsbaus sowie der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Auch die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere in Innenstädten, soll unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung ermöglicht werden. Nicht zuletzt dienen die Programme auch dazu, die Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlich geprägten Räumen zu sichern.

Foto: Dr. Franz Janka

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