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Beratungsangebote im Impfzentrum Neumarkt und Neuerung Infektionsschutzgesetz

06.07.2022 Neumarkt.

Corona macht auch im Sommer keine Pause. Und im Herbst wird die nächste Corona-Welle erwartet.
Was gibt es jetzt zu beachten?
Wie kann man den persönlichen Impfschutz optimieren?
Welche Impfstoffe stehen dafür zur Verfügung?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen zum Thema Corona kann man sich im Impfzentrum Neumarkt gerne persönlich zu den Öffnungszeiten, oder telefonisch unter der 09181-5330060 beraten lassen.

Wichtig ist auch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz. Das schreibt ab dem 01. Oktober drei Impfungen für eine vollständige Impfserie vor. Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Die dritte Impfung muss außerdem mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.

Mit zwei Impfungen gilt man ab 01. Oktober 2022 nur noch als vollständig geimpft, wenn man zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:
-Genesung vor der ersten Impfung – Nachweis ist ein positiver Antikörpertest, der vor der ersten Impfung durchgeführt wurde.
-Genesung nach der ersten Impfung - Nachweis durch Genesenennachweis aus der Zeit vor der zweiten Impfung.
-Genesung nach der zweiten Impfung – Nachweis durch Genesenennachweis, aus der Zeit nach der zweiten Impfung, der mehr als 28 Tage alt ist.

Vierte Impfungen werden derzeit laut Stiko nur für bestimmte Risikogruppen empfohlen. Darunter fallen Menschen über 70 Jahren, Bewohner von Pflegeheimen, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren oder Angestellte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen.
Ansonsten sind Viertimpfungen nach Rücksprache mit den Impfärzten möglich, bei begründeter medizinischer Indikation.

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