Auslandsaufenthalt: keine Genehmigung für Kriegsdienstverweigerer nötig
07.04.2026 Oberpfalz.
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer unter 45 Jahren brauchen keine Genehmigung bei einem längeren Auslandsaufenthalt. Darauf weist die Friedensgesellschaft Oberpfalz hin (DFG-VK ). Was derzeit wehrpflichtige Männer zwischen 17 und 45 Jahren umtreibt, können staatlich geprüfte Kriegsverweigerer gelassen sehen.
Zwar gibt es eine eigene Regelung für Verweigerer analog derer für Wehrpflichtige im §23 des Zivildienstgesetzes. Dieser Paragraph ist aber ausdrücklich unbefristet ausgesetzt, so steht es im §1a des gleichen Gesetzes. Eine Wiedereinsetzung sei derzeit nicht geplant, im Gegenteil: die Bundeswehr versuche derzeit alles, um die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte zu bagatellisieren.
Die DFG-VK Oberpfalz berät verweigerungswillige Personen unter kdv-bayern@dfg-vk.de, eine Übersicht ist unter www.verweigern.info einsehbar.



























