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Aufenthalt des 5jährigen Mädchens noch unklar – Vater in Haft

26.03.2015 Parsberg.

Wie bereits berichtet wurde am Montagnachmittag, 23.03.2015 durch einen 26jährigen Vater eines 5jährigen Mädchens bei der Polizeiinspektion Parsberg mitgeteilt, dass er seine Tochter vermisst. Zwischenzeitlich gehen die Ermittler der Kripo Regensburg nicht mehr davon aus, dass ein Vermisstenfall vorliegt.
 
Bislang gelang es nicht, mit dem Mädchen in Kontakt zu treten. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg führten zur Inhaftierung des Vaters.
 
Trotz größter Bemühungen gelang es den Ermittlern bislang nicht, einen direkten Kontakt mit dem Kind herzustellen. Nach wie vor steht das Wohl des Mädchens an oberster Stelle der polizeilichen Bemühungen.
 
Die Aussagen des Vaters, dass sich seine Tochter in der Obhut eines Familienangehörigen befindet, haben Bestand. Diese Angaben erscheinen im Ermittlungskomplex schlüssig, auch wenn eine polizeiliche Überprüfung bislang noch nicht möglich war.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass der Polizei keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Gewalttat zum Nachteil des Mädchens hindeuten.
 
Der Vater wird verdächtigt, eine Straftat vorgetäuscht zu haben, indem er unter anderem gegenüber der Polizei eine Entführung seiner Tochter geltend machte.
 
In enger Abstimmung mit der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg stellte die Staatsanwaltschaft Nürnberg am Dienstagabend, 24.03.2015 beim zuständigen Amtsgericht in Nürnberg Haftantrag gegen den Mann. Der Ermittlungsrichter sah einen dringenden Tatverdacht als gegeben und erließ antragsgemäß Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der 26-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
 
Auskünfte zu den Hintergründen der Geschehnisse werden mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Personen nicht gegeben.
 
Die Erkenntnis, dass von keinem Vermisstenfall auszugehen ist, führte am Dienstagmittag, während der Pressekonferenz, zu einem Aufatmen im Kreise der Polizei, da nun auch nicht mehr davon auszugehen war, dass sich das Mädchen über Nacht alleine im Freien aufgehalten hat. Die Polizei beendete die umfangreichen Suchmaßnahmen in und um Parsberg und konzentriert sich seither insbesondere auf die Überprüfung der neu gewonnenen Erkenntnisse mit Blick auf das Wohl des Kindes.
 
 

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