Arabische Fahrerlaubnis ungültig
17.03.2017 Neumarkt.Am 13.03.2017, gegen 16.50 Uhr wurde ein 34-jähriger Fahrer eines Kleinkraftrades in Neumarkt einer Verkehrskontrolle unterzogen, da noch das grüne Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Ein neues Versicherungskennzeichen für das Jahr 2017 war bislang noch nicht beantragt. Bei der Kontrolle konnte der Beschuldigte lediglich eine arabische Fahrerlaubnis vorzeigen. Da er sich allerdings bereits seit August 2015 in Deutschland befindet, hätte er seinen Führerschein umschreiben lassen müssen. Die arabische Fahrerlaubnis hat somit in Deutschland keine Gültigkeit mehr.
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