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Gottesdienste mit 3-G - neue Regelungen für die evangelischen Gottesdienste

17.09.2021 Neumarkt.

Wer beim Gottesdienst vor Ort mitfeiern möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Das hat der Kirchenvorstand der evang.-luth. Kirchengemeinde Neumarkt nach intensiver Abwägung in seiner Sitzung am 15. September beschlossen. Diese 3-G-Regelung gilt für die Gottesdienste in Innenräumen, also im Klostersaal und den beiden kleineren evangelischen Kirchen in Woffenbach und in Deining. Gottesdienste im Freien sind von dieser Regelung ausgenommen.

In der Praxis bedeutet das: Wenn nachweislich ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Personen teilnehmen, entfällt die Personenobergrenze und die Gottesdienstteilnehmer müssen an den Sitzplätzen keinen Mindestabstand zu anderen Haushalten einhalten.

Kinder sind getesteten Personen gleichzustellen, und zwar: alle Kinder bis 6, alle noch nicht eingeschulten, älteren Kinder und alle Schulkinder (aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule).

Grundsätzlich muss eine medizinische Maske getragen werden. Wenn der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird, kann die Maske am festen Sitzplatz abgenommen werden.

Als Test gelten alle Testverfahren, bei denen eine Bestätigung mit definierter Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und beim Gottesdienstbesuch vorgelegt werden kann. Es werden auch Selbsttests anerkannt, wenn diese unmittelbar vor dem Gottesdienst vor Ort gemacht werden. Für Personen, die keinen Selbsttest dabeihaben, werden Selbsttests vorgehalten. Wichtig ist, dass die Personen, die vor dem Gottesdienst noch einen Selbsttest machen müssen, mindestens 20 Minuten vor dem Gottesdienstbeginn da sein müssen.

Diese Regelung gilt zunächst bis 17. Oktober und wird in der Oktobersitzung des Kirchenvorstands überprüft.

Wie in der ganzen Pandemiezeit bisher werden die Sonntagsgottesdienste weiterhin durch ein Team von Ehrenamtlichen gestreamt und sind auch danach jederzeit über den YouTube-Videokanal der evang.-luth. Kirchengemeinde abrufbar.

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