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Bereits jetzt starke Nachfrage bei Briefwahlanträgen

19.02.2020 Neumarkt.

Bereits jetzt haben 2.330 Wahlberechtigte im Stadtgebiet Neumarkt Anträge für die Briefwahl gestellt. Da seit Dienstag, 18.02.2020 auch die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen freigeschaltet ist, dürfte sich die Zahl kontinuierlich erhöhen. Bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 waren es am Ende 9.205 Wahlberechtigte, die einen Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt haben. Tatsächlich gewählt mit den Briefwahlunterlagen haben allerdings dann nur 8.588 Wähler, also 93,30 Prozent aller, die Briefwahlunterlagen beantragt haben. Die Briefwahl für die Kommunalwahl am 15.3.2020 kann bis zum 13.03.2020 um 15.00 Uhr beantragt werden. Dies geht zum einen mit dem in die Wahlbenachrichtigung eingedruckten Antrag, der an die Stadtverwaltung geschickt wird. Zum anderen kann man mit diesem Antrag auch direkt ins Rathaus II, 1. Stock, Zimmer 16 gehen und die Briefwahl dort beantragen. Auch online kann man sie über das Bürgerserviceportal der Stadt Neumarkt beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code aufgedruckt, über den man direkt zur entsprechenden Seite gelangt. Sollte die Online-Funktion nicht erreichbar sein, ist der Server überlastet. Einfach etwas später noch einmal versuchen oder die Unterlagen postalisch anfordern. Wahlberechtigte, die keine Briefwahl machen und am 15.03.2020 zur Urnenwahl gehen wollen, müssen nur ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ein Ausweisdokument in den Wahlraum mitnehmen. Insgesamt gibt es im Stadtgebiet 36 Wahlbezirke, wo die Urnenwahl am Wahltag durchgeführt werden kann. Für jeden Wahlberechtigten ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben, in welchem Wahlraum er am Wahltag seine Stimmen abgeben kann. Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief ist auch ersichtlich, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Die Auszählung der Stimmen am 15.03.2020 erfolgt dann ab 18 Uhr nicht nur für die 36 Wahlbezirke, sondern außerdem in 18 Briefwahlbezirken. Aufgrund der Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens bei der Stadtratswahl und der Kreistagswahl bedeutet die Auszählung einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand.

 

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