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Stallpflicht für Geflügel und Tauben

06.02.2017 Neumarkt.

Das Landratsamt weist daraufhin, dass für Geflügel nachwievor die Stallpflicht gilt und die Tiere auf keinen Fall im Freien gehalten werden dürfen. Gerade der Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg zeige, dass derzeit eine hohe Gefahr bei der Haltung im Freien bestehe, weil das Nahrungsgebot für Wildvögel aufgrund des Winters sehr niedrig ist. Außerdem sind alle Märkte für Geflügel und Tauben untersagt. Das gilt auch beim Rossmarkt in Berching.
 

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