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„Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt“ informiert sich

15.05.2017 Neumarkt.

Der „Runde Tisch gegen Häusliche Gewalt“ im Landkreis Neumarkt hat sich über das Thema drohende Obdachlosigkeit bei Frauen und ihren Kindern  informiert.

Der Referent Willi Kronberger  von der Koordinationsstelle Wohnungslosenhilfe Nordbayern hatte  aufschlussreiche Statistiken und Zahlen im Gepäck um die Wohnungslosigkeit bei Frauen in Worte zu verdeutlichen.  

Bei einer Stichtagserhebung 2014 wurden 12035 wohnungslose Personen in Bayern erfasst. Bei dieser Zählung ergab sich ein mit 15,3 % ein relativ hoher Anteil wohnungsloser Frauen. Ca. 8 % davon sind Frauen mit Kindern. Bei der Altersverteilung gibt es einen hohen Anteil der unter 18jährigen. Das heißt, dass  sich relativ viele Kinder in Obdachlosigkeit befinden. Bei Frauen mit Kindern heißt Obdachlosigkeit aber nicht,  unter der Brücke zu schlafen, sondern sie bewegen sich in verschiedenen Netzwerken, wie zum Beispiel bei Freundinnen, Verwandten oder in sogenannten  „Zwangsbekanntschaften“. Gemeint sind damit neue männliche Bekannte, in deren Wohnung sie wieder unterkommen können. Diese Unterkünfte sind nicht stabil.  Frauen mit ihren Kindern sind auf ein „herumwandern“ angewiesen. Unterkünfte speziell für Frauen werden nicht in genügender Anzahl gefördert bzw. sind nicht vorhanden.
 50 % der insgesamt wohnungslosen Frauen sind wegen Trennung/Scheidung ohne Obdach, viele davon wegen häuslicher Gewalt. Die Unterbringung in Frauenhäusern ist schwierig, da die Verweildauer in den Einrichtungen zu lang ist aufgrund fehlender preisgünstiger Wohnungen.

Ordnungsrechtlich ist eine Obdachlose/r erstmal von den Kommunen unterzubringen. Die Gemeinde, in der die Obdachlosigkeit auftritt, ist rechtlich dafür zuständig.
 Als Mitglied des Wohnungsausschusses verweist Gertrud Heßlinger auf die lange Verweildauer in den Unterkünften. Leider werden diese Menschen in der Regel auf dem ersten Wohnungsmarkt nicht Fuß fassen können. Der Ausbau von Obdachlosenunterkünften muss deshalb dezentral gestaltet werden, damit soziale Brennpunkte vermieden werden.

Bei Fällen von Häuslicher Gewalt empfiehlt der Runde Tisch den von Gewalt betroffenen Frauen die Polizei zu rufen. Die Polizei hat die Möglichkeit einen befristeten Platzverweis auszusprechen und der Täter muss die Wohnung verlassen. In den Folgetagen kann die betroffene Frau beim Amtsgericht eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Damit kann sie mit ihren Kindern in der Wohnung verbleiben.

Nichtsdestotrotz können die Frauenhäuser weiterhelfen. Eine Freiplatzbehörde zeigt den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser wo der nächste frei Platz ist.
 

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