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Restmüllgefäße nicht überfüllen

05.02.2020 Neumarkt.

Aus gegebenem Anlass weist das Landratsamt darauf hin, wie Mülltonnen befüllt werden dürfen.
 
In den letzten Wochen wurden sehr häufig deutlich überfüllte Restmülltonnen zur Entleerung bereitgestellt. Das ist aus mehreren Gründen nicht zulässig. Zum einen wird dadurch versucht, mehr Müll zu entsorgen als bezahlt wurde. Dies ist natürlich nicht im Sinn der Gebührengerechtigkeit. Zum anderen ist es aus Umwelt- und Arbeitsschutzgründen nicht erlaubt. Abfälle können aus überfüllten Tonnen fallen und die Straßen verunreinigen und auch für die Müllwerker stellen übervolle Tonnen ein Unfallrisiko dar.
 
Deshalb bittet das Team der Abfallwirtschaft um Beachtung der folgenden Hinweise.
 
Befüllen Sie die Müllgefäße nur soweit, dass sich der Deckel noch schließen lässt!
 
Überfüllte Tonnen werden nicht entleert. Es besteht kein Anrecht auf ein erneutes Anfahren des Grundstückes bzw. ein Nachentleeren!
 
Sollte das Fassungsvermögen Ihrer Tonne einmal nicht ausreichen, können Sie sich einen Zusatzmüllsack kaufen. Eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-neumarkt.de/abfallwirtschaft
 
Wenn allerdings das Volumen Ihrer Restmülltonne dauerhaft nicht ausreicht, müssen Sie sich eine größere Restmülltonne beschaffen.
 
Stampfen Sie auch keine Abfälle in die Tonnen und stellen Sie nichts neben die Tonnen. Geben sie nur die dafür vorgesehenen Abfälle und Wertstoffe in die Restmülltonnen.
 
Weitere Informationen erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-239, -334, -211.
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