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Landratsamt Neumarkt warnt vor leichtsinnigem Umgang mit Nachtspeicherheizgeräten!

27.03.2017 Neumarkt.

In zahlreichen älteren Wohnungen befinden sich immer noch Nachtspeicherheizgeräte. Diese Geräte können neben Asbest auch andere gefährliche oder krebserzeugende Bestandteile wie Mineralfasern und Chromate enthalten. Der unsachgemäße Abbau der Geräte ist immer mit gesundheitlichen Risiken verbunden.
Asbestfasern und andere künstliche Mineralfasern, die hauptsächlich in der Dämmung vorhanden sind, verteilen sich im Raum und werden bei jeder Bewegung wieder aufgewirbelt und eingeatmet. Dadurch kann die Wohnung durch Verteilung der gesundheitsschädlichen Fasern bei der Eigendemontage auf lange Zeit kontaminiert sein. Auch von Nachtspeicherheizgeräten, die zwar asbestfrei sind, aber chromathaltige Speichersteine enthalten, geht eine erhebliche Gesundheits-gefährdung aus.

Beim Umgang mit Nachtspeicherheizungen weist das Landratsamt auf einige Besonderheiten hin.
Auf den ersten Blick ist nicht erkennbar, ob Nachtspeicherheizgeräte schadstoffhaltig oder schadstofffrei sind. Daher sollten private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen mit dem Ausbau oder der Vor-Ort- Demontage von Nachtspeicherheizgeräten beauftragen und die Geräte nicht selber zerlegen oder abtransportieren. Fachfirmen transportieren auch schwere Nachtspeicherheizgeräte bevorzugt unzerlegt aus den Wohnungen. Sie nutzen dazu besondere technische Hilfsmittel wie Treppensteiger oder einen Kran. Übrigens: Das Abklemmen der Stromzufuhr muss immer durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen.

Das Landratsamt rät deshalb dringend von einem Rückbau oder der Vor-Ort-Demontage von Nachtspeicherheizgeräten durch private Besitzer ab. Bürger aus dem Landkreis Neumarkt können nach Voranmeldung ihre Geräte zur Sammelstelle auf dem Wertstoffhof Blomenhof in Neumarkt anliefern oder anliefern lassen. Die Geräte werden aber nur angenommen, wenn sie nachweislich aus dem Landkreis Neumarkt stammen. Die Geräte müssen im Ganzen und staubdicht abgeklebt sowie in reißfeste Folie verpackt angeliefert werden.

Voranmeldung erforderlich
Die Geräte müssen hierfür nach Herkunft, Stückzahl und Größe vor Anlieferung schriftlich beim Landkreis angemeldet werden. Das Sachgebiet Abfallwirtschaft schickt dann die schriftliche Anliefererlaubnis an den Antragsteller zurück und die Geräte können damit zur Sammelstelle gebracht werden.

Die Geräte werden an der Sammelstelle kostenlos angenommen. Für den Transport zur Sammelstelle muss der Besitzer der Geräte selbst sorgen. Etwaige Ausbau- und Transportkosten werden vom Landkreis nicht übernommen.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten sowie die Antragsformulare zur kostenlosen Entsorgung sind bei der Abfallberatung im Landratsamt erhältlich. Sie erreichen uns unter Telefon 09181/470-209.

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