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Kassenbons – ein Fall für die Restmülltonne!

22.01.2020 Neumarkt.

Seit 1.1.2020 gilt sie, die Bonpflicht auch für kleine und kleinste Verkäufe. Kaufen Sie eine Breze, gibt es einen Bon, kaufen Sie eine Stereoanlage, gibt es einen Bon, kaufen Sie eine Leberkässemmel, gibt es auch einen Bon. Die meisten Kunden jedoch lassen den Bon im Laden liegen. Und damit beginnt das Entsorgungsproblem auch für die meisten Geschäfte. Was aus Sicht der Finanzbehörden vielleicht noch ein wenig Sinn macht, stellt viele kleine Geschäftsinhaber vor große Probleme. Und auch die Umwelt profitiert in keiner Weise davon.
 
Vordergründig scheinen die Kassenzettel oder Bons aus Papier zu bestehen. Das stimmt zunächst einmal. Das Papier der Bons kann aber mit den unterschiedlichsten Chemikalien beschichtet sein. Deshalb können die kleinen Papierzettel nicht recycelt werden. Daher müssen die Bons auch ausschließlich über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Papiertonne ist tabu! Wenn es gar nicht anders geht, muss im Einzelfall eine größere Restmülltonne genutzt werden.
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