Diplomarbeit liefert wertvolle Erkenntnisse zur Umsetzung der Vormundschaftsreform
30.04.2026 Neumarkt.
Zum 01.01.2023 ist die große Vormundschaftsreform in Kraft getreten. Sie verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche stärker in den Mittelpunkt der Vormundschaft zu stellen und zugleich das Ehrenamt in diesem sensiblen Bereich zu stärken. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben stellt viele Jugendämter weiterhin vor große Herausforderungen.
Mit diesen Herausforderungen setzte sich die Diplomarbeit von Marie Scharpf, duale Studentin am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. intensiv auseinander. Unter dem Titel „Die SGB VIII- Reform – Umsetzung und Schwierigkeiten im Fachbereich Vormundschaft“ analysierte sie die Auswirkungen der Reform auf kommunaler Ebene. Die Diplomarbeit von Marie Scharpf lieferte dabei bedeutende Impulse für die Praxis. Sie entwickelte nicht nur fundierte Vorschläge zur Bewältigung rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen, sondern erarbeitete darüber hinaus konkrete, direkt umsetzbare Maßnahmen für die Praxis. Dazu zählen insbesondere Informationsmaterialien zur nachhaltigen Gewinnung und strukturierten Begleitung der ehrenamtlichen Vormünder.
Die Qualität der Diplomarbeit wurde auch von den Prüfern entsprechend gewürdigt: Sowohl Erstkorrektor, Karl Georg Haubelt, Dozent an der HföD Hof im Bereich Sozialrecht als auch Zweitkorrektor, André Schilay, Sachgebietsleiter des Kreisjugendamts Neumarkt i.d.OPf. vergaben die Bestnote „sehr gut“. Haubelt ließ es sich zudem nicht nehmen, an der Vorstellung der Arbeit persönlich teilzunehmen.
Im Rahmen der Präsentation der Arbeit wurde vor allem das außergewöhnliche Engagement von Marie Scharpf hervorgehoben. Besonders gelobt wurde ihre strukturierte und tiefgehende Analyse der Gesetzestexte sowie ihre Fähigkeit, komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich darzustellen und praxisnah aufzubereiten.
Auch Herr Landrat Willibald Gailler zeigte sich beeindruckt und betonte, wie wertvoll motivierte Nachwuchskräfte für die Verwaltung sind. Er gratulierte der Absolventin herzlich zu ihrem großartigen Erfolg.
Warum braucht es Vormünder?
Wenn Eltern aus gesundheitlichen, persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich angemessen um ihr Kind zu kümmern, kann das Familiengericht die elterliche Sorge (Personen- und Vermögenssorge) entziehen. In solchen Fällen wird ein Vormund bestellt, der die elterliche Verantwortung sowie die gesetzliche Vertretung des Kindes oder des Jugendlichen übernimmt. Der Vormund soll seinem Mündel verlässlich zur Seite stehen, ihm Zeit und Vertrauen schenken und ihn in allen Lebenslagen begleiten und unterstützen.
Was bedeutet ehrenamtliche Vormundschaft?
Mit der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft gehen engagierte Bürgerinnen und Bürger eine längerfristige Verantwortung ein – bestenfalls bis zur Volljährigkeit des Mündels. Die Kontinuität des Vormunds ist für das Mündel dabei von entscheidender Bedeutung, da die Kinder neben den bereits erfahrenen Beziehungsabbrüchen oft weiterhin in einem fluktuierenden Umfeld leben, das von wechselnden Einrichtungen, Pflegeeltern und Erziehern geprägt ist.
Ausgestaltung der Koordinierungsstelle
Zur Umsetzung der großen Vormundschaftsreform wurde daher im Kreisjugendamt des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. die Koordinierungsstelle ehrenamtliche Vormundschaft (KoSEV) geschaffen. Deren Aufgabe ist es, dieses besondere Ehrenamt in der Bevölkerung zu etablieren, Interessierte zu gewinnen und sie bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit zu beraten, zu begleiten und zu unterstützen.
Die KoSEV informiert unverbindlich und kostenfrei über die Voraussetzungen, Aufgaben und Rahmenbedingungen einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Schulungen und Informationsmaterialien unterstützen den Einstieg und auch während der Dauer der ehrenamtlichen Vormundschaft steht die Stelle als Ansprechpartner jederzeit bei Fragen zur Verfügung.
Wer kann Vormund werden?
Das Kreisjugendamt Neumarkt i.d.OPf. sucht daher engagierte Personen mit Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent, Einfühlungsvermögen und Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sich vorstellen könnten, eine ehrenamtliche Vormundschaft zu übernehmen. Eine bestimmte berufliche Qualifikation ist hierfür nicht erforderlich.
Wer sich also gerne für die Anliegen junger Menschen einsetzen möchte, kann sich unverbindlich bei der Koordinierungsstelle des Kreisjugendamtes Neumarkt, Nicole Ruppert informieren (Mail: kosev@landkreis-neumarkt.de oder unter Tel.-Nr.: 09181/470-1632, Mo. und Do. vormittags, Terminvereinbarungen möglich).
Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Ehrenamtliche Vormundschaft“ wird durch die Koordinierungsstelle am 12.05.2026 um 18.00 Uhr im Landratsamt Neumarkt angeboten.
Foto: Rita Pirkl


























