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Änderung der Besucherregelung am Klinikum

21.08.2021 Neumarkt / Landkreis.

Klinikum Neumarkt – Änderung der Besucherregelung – Nachweispflicht für Besucher über Impfung, Genesung oder Testung – Neue Regelung gilt ab Überschreiten eines Inzidenzwertes von 35

Die Besuchsregelung am Neumarkter Klinikum muss aufgrund einer gesetzlichen Änderung eingeschränkt werden. Ab dem Überschreiten eines Inzidenzwertes von 35 ist der Zugang in das Klinikum als Besucher nur noch möglich, wenn die 3G-Regel erfüllt wird – Geimpft, Genesen, Getestet.

Hintergrund ist ein von der Bundesregierung und den Landesregierungen am 10.08.2021 beschlossenes Maßnahmenpaket, um die seit mehreren Wochen wieder steigenden Inzidenzzahlen zu begrenzen. So ist im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorgesehen. U. a. für den Zugang als Besucher in Krankenhäusern ist diese Regelung ab Überschreiten einer Inzidenz von 35 verpflichtend. Das Klinikum ist daher angehalten, die entsprechenden Angaben abzufragen und zu prüfen.

Darüber hinaus gelten folgende Besucherregelungen.

•    Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzen stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden.
•    Ab dem 2. Aufenthaltstag ist jedem Patienten der Besuch von EINER definierten und registrierten Kontaktperson während des gesamten Klinikaufenthaltes erlaubt.
•    Der Besuch ist nur zu den festen Besuchszeiten von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr möglich.
•    Der Einlass beginnt um 13.00 Uhr und endet um 16.30 Uhr.
•    Der Besuch ist auf eine Stunde zu beschränken.
•    Nur EINE Besuchsperson pro Zimmer.
•    Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen und 3G-Regel werden bei Betreten des Klinikums registriert.
•    Der Nachweis der 3G-Regel und die Vorlage des Personalausweises sind erforderlich.
•    Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
•    Für onkologische Patienten gilt eine Sonderregelung.
•    Weitere Informationen unter: https://www.klinikum-neumarkt.de/1446-Coronavirus-COVID-19.html

Der Besuch ist nur unter Einhaltung der gängigen Hygiene- und Abstandsregelungen möglich, d.h. Tragen einer FFP2-Maske, Einhalten des Mindestabstands von 1,50 m zu jeder Zeit, gründliche Händehygiene. Ein Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auch weiterhin nicht möglich

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