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Ab Montag: Neue Coronaregeln im Landkreis Neumarkt

29.08.2021 Neumarkt / Landkreis.

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV)

Bekanntmachung über die Höhe des 7-Tage-Inzidenz-Wertes der COVID-19 Fälle für den Landkreis Neumarkt. i. d. OPf. vom 28.08.2021, Az. 56-5304.7

Auf Grund von § 1 Nr. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. Juni 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 384, BayRS 2126-1-17-G), die zuletzt durch Verordnung vom 20. August 2021 (BayMBl. Nr. 584) geändert worden ist, macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. folgendes bekannt:

1.    Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 13 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
(26.08.2021: 69,6; 27.08.2021: 77,6; 28.08.2021: 98,4) überschritten.

2.    Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. gelten deshalb ab Montag, 30.08.2021 zusätzlich die Regelungen der 13. BayIfSMV. die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass eine 7-Tage-Inzidenz von 50 überschritten wird. Dies gilt solange, bis sich nach § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV eine Änderung der maßgeblichen Inzidenz ergibt.

Hinweis:

Durch die Änderungsverordnung vom 20. August 2021 (BayMBI Nr. 384) hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 in seinen Regelungen abgeändert. Für den vollständigen Verordnungstext wird verwiesen auf die konsolidierte Lesefassung der 13. BayIfSMV.

(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/385/baymbl-2021-385.pdf)  

Für die Änderungsverordnung wird verwiesen auf die konsolidierte Lesefassung der Änderungsverordnung vom 20.August.2021.

(https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/584/baymbl-2021-584.pdf)  

Neumarkt i.d.OPf., 28.08.2021

Björn Dünzkofer
Regierungsrat

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