Nächtliche Drogenfahrten unterbunden

30.09.2026 – Oberpfalz

REGENSBURG. Am Abend des 29.09.2026 gegen 22:30 Uhr hielt eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg im Stadtteil Burgweinting im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen Pkw an. Dieser wurde von einem 32-jährigen, bulgarischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland geführt. Der Fahrer gab den Beamten gegenüber an, keinen Führerschein mitzuführen. Bei Überprüfung seiner Fahrerlaubnis vor Ort stellte sich heraus, dass seine bulgarische Fahrerlaubnis in Deutschland aberkannt wurde. Zudem räumte er den Beamten gegenüber den Konsum von Cannabis ein. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf den Wirkstoff THC. Die Beamten ordneten daraufhin eine Blutentnahme an, stellten die Pkw-Schlüssel sicher und unterbanden damit die Weiterfahrt. Zudem entrichtete er eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Aufgrund der Fahrt unter Drogeneinfluss wird ihm auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz vorgeworfen.
 
LAABER. Zivile Fahndungseinheiten der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg hielten im Rahmen einer Verkehrskontrolle gegen 21:30 Uhr einen Pkw VW mit niederländischer Zulassung an. Dieser war mit einem 41-jährigen, indischen Staatsangehörigen besetzt, der nach eigenen Angaben auf dem Weg nach Österreich war. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Kraftfahrzeugführer aufgrund eines vorangegangenen Strafverfahrens wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen ein Haftbefehl bestand. Dieser war jedoch gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung von knapp 500,00 Euro abwendbar. Den Betrag konnte der Fahrer vor Ort entrichten. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs wurden jedoch gefälschte litauische Dokumente aufgefunden, so dass gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen eingeleitet wurde. Aufgrund drogentypischer Auffälligkeiten während der Kontrolle ordneten die Beamten eine Blutentnahme an und stellten zur Unterbindung der Weiterfahrt die Fahrzeugschlüssel sicher. Den Fahrer erwartet über das Strafverfahren hinaus eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss.

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