Nachtfahrverbot von Mährobotern auf dem Gebiet des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. tritt in Kraft
17.08.2026 – Neumarkt / Landkreis
Das Landratsamt hat die Abwägung um ein mögliches Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und kleinen Wirbeltieren abgeschlossen und nun ein entsprechendes Verbot über eine Allgemeinverfügung erlassen.
Grund dafür ist unter anderem der Populationsrückgang des Europäischen Igels in Deutschland, wie die im Jahr 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere Deutschlands zeigt. Die Ursachen hierfür liegen beispielsweise an fehlenden Hauptnahrungsquellen und dem Verlust geeigneter Lebensräume. Igel suchen deshalb vermehrt städtische Ersatzhabitate wie Grün‑ und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten auf. Dort stellt der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerungs- bzw. Nachtzeit eine erhebliche Gefahr für Igel dar, da Kollisionen zu Todesfällen oder Verstümmelungen führen können.
Um eine einheitliche Regelung zum Schutz von wild lebenden Tieren im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sicherzustellen, hat Landrat Martin Meier den Erlass einer Allgemeinverfügung für das gesamte Landkreisgebiet angeordnet. Diese sieht ein Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern (eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang) zum Schutz wildlebender Tiere, insbesondere Igel und anderer kleiner Wirbeltiere, vor. Ausnahmen und Befreiungen von diesem Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die sofort vollziehbare Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt bekanntgegeben und tritt am 20. August 2026 in Kraft.