Ermittlungserfolg nach Raubüberfall auf Verbrauchermarkt in Nittendorf
13.08.2026 – Nittendorf
Nach über vier Jahren konnte die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg zusammen mit der Staatsanwaltschaft Regensburg einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Verbrauchermarkt klären. Nach langjährigen und umfangreichen Ermittlungen wurden zwei Tatverdächtige festgenommen.
Wie bereits berichtet, betrat am 26. Juli 2022 gegen 20:00 Uhr ein damals unbekannter Täter einen Verbrauchermarkt im Nittendorfer Ortsteil Undorf und ließ sich dort unbemerkt einschließen. Anschließend begab er sich in ein Büro und bedrohte zwei Angestellte mit einer Schusswaffe. Einer der Angestellten musste mit einem Brecheisen den Tresor öffnen und übergab eine niedrige fünfstellige Summe an Bargeld an den Täter. Bei seiner Flucht gab der Täter mehrere Schüsse ab. Im Rahmen der Ermittlungen wurde festgestellt, dass es sich bei der Waffe mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Schreckschusswaffe gehandelt hat.
Noch in der Tatnacht übernahm die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg die Ermittlungen. Es folgten umfangreiche Fahndungs- und Spurensicherungsmaßnahmen, an denen unter anderem ein Polizeihubschrauber beteiligt war. Dabei wurden mehrere Patronenhülsen und das verwendete Brecheisen sichergestellt. Zudem erfolgten zahlreiche Vernehmungen, Befragungen sowie die Auswertung von Funkzellendaten. Die Ermittlungen zum Fluchtfahrzeug erstreckten sich auch auf das europäische Ausland, blieben zunächst jedoch ohne Ergebnis.
Eine wichtige Rolle spielten zwei damals zehn beziehungsweise zwölf Jahre alte Kinder. Sie konnten eine detaillierte Personenbeschreibung des Täters abgeben, sich teilweise an das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs erinnern und den Tatablauf außerhalb des Marktes schildern. Trotz der intensiven Maßnahmen ergaben sich zunächst keine ausreichenden Hinweise auf einen Tatverdächtigen. Die Ermittlungen wurden im Juni 2023 gegen Unbekannt an die Staatsanwaltschaft Regensburg abgegeben.
Am 8. Mai 2024 wurde der Fall in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ vorgestellt. In der Folge ging ein interessanter Hinweis ein. Die daraufhin durchgeführten Ermittlungen führten jedoch nicht zur Identifizierung des tatsächlichen Täters.
Im weiteren Verlauf erhärtete sich der Verdacht, dass der Täter über Insiderwissen verfügt haben könnte. Die Ermittlungen ergaben, dass eine Mitarbeiterin kurz vor der Tat telefonischen Kontakt zu einer damals noch unbekannten Person gehabt hatte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erließ das zuständige Gericht Durchsuchungsbeschlüsse. Diese wurden am 6. August 2025 vollzogen und mehrere Mobiltelefone sichergestellt. Deren Auswertung sowie die Analyse weiterer Daten und Chatverläufe führten zu neuen Erkenntnissen über den Tatablauf und die Tatbeteiligten. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte auch die Fahrerin des Fluchtfahrzeugs identifiziert werden. Die zum Tatzeitpunkt 18-jährige deutsche Frau bestätigte bei ihrer Vernehmung wesentliche Ermittlungshypothesen.
Die Erkenntnisse aus der Auswertung der Mobiltelefone, den Funkzellendaten sowie den zwischenzeitlich vorliegenden Aussagen führten dazu, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige erwirken konnte.
Am 6. August 2026 wurden die Haftbefehle und weitere Durchsuchungsbeschlüsse an mehreren Objekten vollzogen. Dabei konnte zunächst eine der beiden gesuchten Personen festgenommen werden. Es handelt sich um eine 34-jährige Deutsche, die in dem Verbrauchermarkt angestellt war. Eine Ermittlungsrichterin bestätigte den Haftbefehl. Die Tatverdächtige wurde anschließend in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Nach dem mutmaßlichen Täter, einem 23-jährigen Deutschen, wurden umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet. Aufgrund des zunehmenden Fahndungsdrucks stellte sich der mutmaßliche Täter am 10. August 2026 im Beisein eines Rechtsanwalts bei der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg. Nach seiner Vorführung bestätigte der zuständige Ermittlungsrichter den Haftbefehl wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung. Der Beschuldigte wurde ebenfalls in eine bayerische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Tatwaffe konnte bislang nicht aufgefunden werden.