Starkes Votum für Öko-Tierhalter aus dem EU-Parlament - Antrag zu Klarstellung der Öko-Weidepflicht angenommen
15.07.2026 – München
Unermüdlich setzt sich der Bayerische Bauernverband (BBV) seit Beginn 2025 für eine Klarstellung der Öko-Weidepflicht ein. Jetzt konnte ein erster, handfester Erfolg errungen werden: Einen entsprechenden Änderungsantrag, den unter anderem die Europaabgeordneten Stefan Köhler und Christine Singer eingebracht hatten, hat der Agrarausschuss im EU-Parlament am Dienstag angenommen. „Wir erwarten, dass dieses eindeutige Votum ein Signal ist für die Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission, damit die nötige Flexibilisierung umgesetzt werden kann“, sagt Carl von Butler, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbands.
Öko-Weidepflicht bleibt unangetastet, jedoch Lösungen bei strukturellen Hindernissen
Konkret hat der Agrarausschuss beschlossen, dass der Grundsatz „Kein Öko-Betrieb ohne Weide“ weiterhin bestehen bleibt. Jedoch sollen Betriebe, die die Weide aus triftigen Gründen nicht in vollem Umfang umsetzen können, Bio bleiben können – wenn sie diese Tiere in sehr tierwohlgerechten innovativen Ställen mit großzügigen Außenflächen halten. Triftige Gründe können zum Beispiel struktureller Art sein, wie eine Lage mitten im Ort oder an großen Verkehrstrassen, sowie fehlende angrenzenden Weideflächen. Kein triftiger Grund hingegen wäre eine arbeitswirtschaftliche Erleichterung. Das bedeutet also: Weide wann immer möglich, aber Spielräume bei objektiven betrieblichen Hindernissen.
Weitere Verbesserungen bei innovativen Stallkonzepten
Bei der gestrigen Abstimmung brachte der EP-Agrarausschuss zudem weitere Verbesserungen für die Öko-Tierhalter auf den Weg. Zum Beispiel eine praktikable Regelung zu Mindestinnen- und Außenflächen für innovative Ställe in aufgelöster Bauweise, bei denen Innen- und Außenbereich fließend ineinander übergehen. Die Regelung zur Auslaufüberdachung bei Rinder- und Schweineställen änderte der Ausschuss dahingehend ab, dass keine starre 50 Prozent-Grenze für den überdachten Anteil mehr abgeleitet werden kann, sondern dass dieser Anteil je nach lokalen Gegebenheiten auch weiter gehen kann. Das ist ein wichtiger Schritt dahingehend, dass kein Betrieb bis 2030 Überdachungen mit einem gewaltigen Kostenaufwand zurückbauen muss.
Warum sich der BBV für eine flexiblere Weidepflicht einsetzt
Der BBV setzt sich seit Erscheinen des deutschen Weidepapiers Anfang 2025 intensiv für eine flexiblere Auslegung der Weidepflicht in der EU-Ökoverordnung ein. „Weidehaltung ist für alle Bio-Betriebe mit Pflanzenfressern Pflicht; dazu steht der BBV ohne Wenn und Aber,“ erklärt von Butler. „Es gibt allerdings Betriebe, die nicht alle Tiergruppen zu jeder Zeit auf der Weide halten können, zum Beispiel weil ihr Stall mitten im Ort ist und keine Weide angrenzt, weil Bundesstraßen oder ICE-Strecken direkt vorbeilaufen oder weil sie - wie oft in Franken, im Realteilungsgebiet – sehr kleine Flächen mit ungünstigem Zuschnitt bewirtschaften, die für Weide nicht geeignet sind. Diese Betriebe brauchen Lösungen!“
„Für den Verbraucher ist doch eines entscheidend: Dass Bio-Tiere nach Draußen dürfen, an die frische Luft und ans Tageslicht. Das ist sowohl mit der Weide als auch mit einem schön gestalteten Auslauf möglich“, sagt von Butler. „Nicht minder entscheidend ist, dass unsere Lebensmittel weitgehend aus der Region kommen. Deswegen setzt sich der Bayerische Bauernverband dafür ein, dass die Bio-Nachfrage – die gerade wieder steigt, aus heimischer Erzeugung gedeckt werden, keine Marktanteile ans Ausland verloren gehen und dass wir möglichst viele Bio-Betriebe in Bayern halten können.“
Bis Januar 2026 sind aufgrund der neuen Regelung in Bayern bereits über 300 solcher Betriebe aus dem Ökolandbau ausgestiegen. Einige weitere hundert werden folgen, wenn die EU keine Flexibilisierungen zulässt. Nun gilt es weitere Ausstiege von Betrieben aus dem Ökolandbau bis zur endgültigen Änderung der EU-Verordnung zu vermeiden. Hierfür ist es wichtig, dass EU-Kommissar Christophe Hansen seinen Worten von Ende Juli 2025 im Bayerischen Wald nun Taten folgen lässt und mit dem Öffnen der EU-Ökoverordnung die jetzt vom Agrarausschuss vorgeschlagene Lösung unterstützt. Wichtig ist auch, dass Bundesminister Rainer auf Ebene des EU-Agrarrates diese jetzt vorgezeichnete Linie unterstützt.