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Technologien und Recht umsetzen statt Ortsumfahrung!

09.05.2024 Berg.

Herr FDP Kreisrat Sascha Renner war für einen Ortstermin in Berg und gab die Empfehlung an die Bürgerschaft diese solle am Muttertag für die Ortsumgehung-Berg stimmen. Den genannten Gründen von Herrn Renner können wir jedoch entgegenhalten, dass wir in der Gemeinde Berg verschiedene Möglichkeiten, die Intelligenz und das Recht haben den Kfz-Verkehr zu verlagern, zu verringern und zu vermeiden. Dies ist zum Wohle aller die im Schwarzachtal leben anstatt für 40 Mio. Euro die Verkehrsbelastung im ganzen Tal zu verschlimmbessern durch den Bau der Umfahrung um Berg herum parallel zur A3. Wir können technologisch und verkehrsrechtlich verschiedene Alternativen umsetzen damit wir unsere Heimat bewahren aber auch die Gesamtbelastung im Tal verringern.

Was sind die einfachen grundlegenden Dinge zur Verkehrsberuhigung des ganzen Schwarzachtals und zum Erhalt unserer Landschaft jetzt und für die Zukunft?

Erstmal den Verstand und rechtlichen Rahmen ausschöpfen den unsere Bildung und Verkehrs-Gesetze bieten bevor zerstört wird. Der intelligente Handabdruck kann beim Abstimmen übers Bürgerbegehren genutzt werden um bei uns über die Richtung der Politik zu entscheiden.

Das Recht und die Bildung sollten sich natürlich weiter entwickeln um Schritt zu halten mit ungerechten wirtschaftlichen oder Verkehrs-Entwicklungen damit wir unseren Wohlstand auch wirklich bewahren statt am eigenen Ast zu sägen.

Es ist nur gerecht und technologie-effizient, wenn die Kfz auch einen technologisch-einfachen Beitrag zum Verkehrs- und Umweltschutz in Form von Tempolimit leisten um Verkehrs-Unfälle/Tode sowie Land + Luftverschmutzung zum Wohle aller sofort zu verringern.

Bezogen auf alle Anwohner von Loderbach bis Oberölsbach und auch auf die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer im Schwarzachtal kann dies nur bedeuten, dass wir zum Schutze aller:

1)    Die einfachen verkehrsrechtlichen Maßnahmen sofort anpacken
2)    Die intelligenten verkehrspolitischen Maßnahmen vorantreiben und
3)    Die baulichen Alternativen zur Ortsumfahrung mit dem Staatl. Straßenbauamt erarbeiten um eine Verkehrsberuhigung und Lärmreduktion im gesamten Tal zu erreichen.

Im Einzelnen haben wir verschiedene Möglichkeiten:

1.1. Eine Ausweitung der Mautpflicht auf 7,5t für die Strecke der St2240 von Loderbach bis Oberölsbach ist machbar. Die Gemeinde und die Bayerische Staatsregierung können diese beim BMDV beantragen. Der Bayerische Staat muss nur nachweisen, dass 7,5t LKW Mautausweichler über die St2240 die nahegelegene A3 zwischen Oberöbach und Blomenhof abkürzen.

1.2. Verkehrstechnisch können wir den Schutz der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer auf der ganzen Strecke (Loderbach bis Oberölsbach) erhöhen indem wir ein striktes LKW Durchfahrverbot rechtlich begründen, weil mit der nahegelegenen A3 eine zumutbare Umfahrung fürs Schwarzachtal bereits zur Verfügung steht. Die LKWs haben keinen Zeitnachteil auf einer Schwarzachtal-Umfahrung! Siehe hierzu auch die Petition 046845.

1.3. Die Lärmberechnungen durch das Staatl. Straßenbauamt Regensburg in 2018 auf Basis des Verkehrsgutachtens von 2015 für die ganzen Häuserfassaden an der St2240 von Loderbach bis Oberölsbach erlauben wegen der errechneten Schallwerte eine Beschränkung der Geschwindigkeit aufgrund von StVO bzw. BImSchG vor allem für die Berger Ortsdurchfahrt auf 30 km/h, Tag- und Nacht auf der gesamten Länge. Die schalltechnische Untersuchung des Staatl. Straßenbauamtes Regensburg von 2018 liegt vor und kann von einem Rechtsanwalt verkehrsrechtlich in einem Antrag der Gemeinde bei der Verkehrsbehörde korrekt herausgearbeitet werden so dass diese uns den Lärmschutz nicht verwehren kann.

1.4. Der generelle und effektive Lärmschutz für alle Anwohner im Schwarzachtal wird vor allem durch den Lärmaktionsplan sichergestellt. Die Gemeinde kann den Lärmaktionsplan für die beiden Streckenabschnitte der St2240 und A3 erarbeiten mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Der Lärmaktionsplan benötigt als Grundlage eine Verkehrszählung und die Rückmeldungen der lärmbetroffenen Anwohner. In Zusammenarbeit mit dem Staatl. Straßenbauamt können gute und effektive Maßnahmen umgesetzt werden.

Beispiel für LAP siehe: www.inning.de/wp-content/uploads/2023/07/Laermaktionsplan.pdf

2.1. Verkehrspolitisch ist eine Forderung nach einer Schwarzachtal-Umfahrung für den schnellen und schweren Kfz-Verkehr legitim und möglich indem entsprechende Petition und Gesetzesänderung und damit Anpassung der StVO im Deutschen Bundestag/bayerischen Landtag vorangebracht wird. Hierzu kann die Umsetzung der Petition 046845 für die Anpassung der StVO dienen um den Bau teurer und unnötiger Umfahrungs-Straßen zu vermeiden durch verkehrsrechtliche Alternativen, weil schon genug Straßen bei uns gebaut sind.

Siehe unter anderem: www.neumarktaktuell.de/landkreis/leserbrief-abstimmung

2.2. Verkehrspolitisch ist eine Tempo 30 Beschränkung vor allem für die Ortsdurchfahrt Oberölsbach begründet (aber auch für Berg). Die entsprechende Petition 046846 ist bereits beschlossen und kann von jeder Fraktion im Deutschen Bundestag mit entsprechender Änderung der StVO umgesetzt werden. Die Begründung ist, dass sich die Verkehrssicherheit für alle erhöht in Ortschaften mit mehr als 8.000 Kfz/Tag sowie enger Straßenführung der Staatsstraße und fehlenden Querungshilfen für Radfahrer und Fußgänger. Siehe hierzu: Link zur Petition 046846

2.3. Eine Verringerung des Individualverkehrs verbunden mit Geldsparen für private Haushalte ist durch einen Ausbau des ÖPNV bei uns möglich. Wie Taktung und vor allem die Anbindung von versch. Ortschaften an Hauptrouten, wichtige Geschäfte und Firmen aber auch Bahnhöfe in Neumarkt und Altdorf aussehen könnten, kann am einfachsten in einer Masterarbeit für Verkehrsplanung erarbeitet werden. Unterstützen kann z.B. Verkehrsprofessor Herr Harald Kipke (Ohm, Nürnberg)

3.1. Die Verkehrsberuhigung von Oberölsbach bis Loderbach kann durch bauliche Maßnahmen auf der St2240 erreicht werden. Der Bund Naturschutz und die bayerische Staatsregierung sind hier vorangegangen und haben schon entsprechende Modelle vor Ort umgesetzt. Vor allem für Berg haben wir die Wahl zwischen Tempo 30 (~24/7) für die komplette Ortsdurchfahrt und bauliche Maßnahmen z.B. Fahrbahnverschwenkungen zur Regulierung der Geschwindigkeit, Ampel und Querungshilfen für Fußgänger sowie „Dauerblitzer“ zur Geschwindigkeitsreduktion.

Als Referenz dient: www.stmb.bayern.de/med/pressemitteilungen/

3.2. Ein Förderprogramm für Schallschutzfenster auflegen! Die Gemeinde Berg kann das auch im Lärmaktionsplan zusammen mit dem Staatl. Straßenbauamt bzw. bayerischen Staat mit verhandeln.
Siehe hierzu auch: www.inning.de/laermschutz/

Stefan Blomeier, Gemeinde Berg

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